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IHK Trier


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  • Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung - Termine und Online Anmeldung

  • Foto: Marion Moersch
    Wein & Tourismus

    Marion Moersch

    Tel.: 0651 9777-203
    Fax: 0651 9777-965
    moersch@trier.ihk.de

Rechtliche Grundlagen

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, und neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke verabreicht, bedarf der Erlaubnis (Konzession). (Keine Erlaubnis benötigt, wer alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen, unentgeltliche Kostenproben verabreicht oder wer in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb alkoholfreie und alkoholische Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.) Die Erlaubnis wird bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt (Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung) beantragt und wird erteilt, wenn der Antragsteller u. a. die fachliche Eignung  nachweisen kann. Hierzu ist es erforderlich, dass ein Unterrichtungsnachweis einer IHK nach § 4 Gaststättengesetz vorgelegt wird.
Unabhängig von dieser Vorschrift müssen alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, eine Fachkenntnis nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung nachweisen. Diese kann durch die Teilnahme an der Lebensmittelhygieneschulung erworben werden.

GASTSTÄTTENUNTERRICHTUNG
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Gaststättengesetz (GastG)

Zielgruppe: Inhaber und verantwortliche Mitarbeiter aus Gastronomiebetrieben, Gemeinschaftsverpflegungs- und Cateringunternehmen, sofern alkoholische Getränke verabreicht werden

Inhalt: Rechtliche Grundlagen nach dem Gaststättengesetz, Lebensmittelrecht, Hygiene, Schankanlagen

Uhrzeit: 8.45 – 12.30 Uhr             Gebühr: 65 €

LEBENSMITTELHYGIENESCHULUNG
Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Zielgruppe: Gastronomen, MitarbeiterInnen, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten ohne einschlägige Berufsausbildung

Inhalt: Lebensmittelrecht, Hygiene bei Herstellung und Verarbeitung, Lebensmittelkennzeichnung, Betriebliche Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit

Uhrzeit: 9.50 – 17.30 Uhr            Entgelt: 75 €

Infektionsschutzbelehrungen bei den Kreisverwaltungen

Für die Beantragung der Konzession benötigen Sie zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht nur die Gaststättenunterrichtung/Lebensmittelhygieneschulung, sondern Sie müssen auch die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt besucht haben, dieser Nachweis darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. 



Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Hier besteht die Möglichkeit Termine zu buchen.

Hier können Sie die Erstbelehrung online absolvieren.


Eifelkreis Bitburg-Prüm
 
Hier besteht die Möglichkeit Termine zu buchen.


Vulkaneifelkreis

Ansprechpartner


Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

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