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IHK Trier


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Veranstaltung vor Ort
  • Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung

  • Foto: Marion Moersch
    Wein & Tourismus

    Marion Moersch

    Tel.: 0651 9777-203
    moersch@trier.ihk.de

Alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen eine Fachkenntnis nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung nachweisen. Diese kann durch die Teilnahme an der Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygieneschulung erworben werden.


Zielgruppe: Gastronomen, MitarbeiterInnen, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten ohne einschlägige Berufsausbildung

Inhalt: Lebensmittelrecht, Hygiene bei Herstellung und Verarbeitung, Lebensmittelkennzeichnung, Betriebliche Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit

Weitere Termine finden Sie hier.
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Teilnehmer


Zusätzliche Hinweise:

Bei Nachweis einer Abschlussprüfung in einem (fachbezogenen) staatlich anerkannten Ausbildungsberuf können Sie von dem Unterrichtungsnachweis befreit werden. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie noch Fragen haben.

Für eine gültige Anmeldung sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich, um einem solchen Fachvortrag folgen zu können. Dies wird auch am Tag der Unterrichtung geprüft. Anderenfalls ist nach vorheriger Rücksprache auf eigene Kosten zur Übersetzung ein Dolmetscher mitzubringen. Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Sind ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden?



Anschrift



Rechnungsanschrift

Falls abweichend von Anschrift

Zahlweise




Gebühren


Einzelpreis
Gesamt
Anzahl Teilnehmer: 1
Einzelpreis: 75,00
Gesamt: 75,00
Enthaltene MwSt. 19%
11,97
Rechnungsbetrag:
75,00

Rechtliches



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