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IHK Trier


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Präsenzveranstaltung
  • Hygienefolgeschulung mit Belehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz

  • Foto: Marion Moersch
    Wein & Tourismus

    Marion Moersch

    Tel.: 0651 9777-203
    Fax: 0651 9777-965
    moersch@trier.ihk.de

Einmal jährlich müssen alle Mitarbeiter an einer Hygieneschulung teilnehmen und alle zwei Jahre an einer Nachbelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz.


Inhalt:
Grundzüge der Hygieneleitlinien Personal- und Produkthygiene, Reinigung und Desinfektion unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und Beispiele aus der guten Herstellungspraxis, Informationen zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Allergenkennzeichnung
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Anmeldung

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