Für die Region Trier ist die Weinwirtschaft von besonderer Bedeutung.
Viele Weingüter und Kellereien mit Sitz an der Mosel arbeiten
exportorientiert, so dass sich die IHK Trier speziell in Fragen des
internationalen Weinhandels besondere Kenntnisse angeeignet hat, die
gerne bundesweit von den Unternehmen der Weinbranche genutzt
werden.
Wir haben für Sie die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen
Grundlagen für die Abwicklung von Verkaufs- und Kaufgeschäften innerhalb
der EU sowie in Drittländer zusammengestellt.
Weinexport
Ca. 20 bis 25 Prozent einer deutschen Weinernte werden exportiert. Als
Download finden Sie bitte eine vom Verband Deutscher Weinexporteure e.V.
erstellt Exportstatistik.
Die Verbrauch- und Mehrwertsteuersätze weichen innerhalb der Europäischen Unionsehr stark von einander ab. (Eine Übersicht der Steuersätze
für alkoholische Getränke innerhalb der EU finden Sie hier.
Bei der Beförderung von Wein im gewerblichen Verkehr sind
verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften zu beachten, die sich
hauptsächlich auf die erforderliche Erlaubnis und das Mitführen von
Begleitpapieren beziehen.
Beim Export von Wein in
Drittländer
ist eine hohe Regelungsdichte der gesetzlichen Bestimmungen und
Zollvorschriften zu beachten. So haben Sie als Exporteur unter anderem
eine Vielzahl von Formularen und Zertifikaten sowie Anforderungen an
Ausstattung und Etikettierung der Erzeugnisse im Bestimmungsland zu
berücksichtigen.
Nähere Informationen zur Weinvermarktung in rund 50 Länder sind in dem
Exportportal für deutsche Weine zu finden.
Wichtig ist, die bezeichnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten, unter
anderem Vorgaben zu
Allergenkennzeichnung.
Weinimport
Informationen zur Einfuhr von Wein und Schaumwein, sowie ein Muster des Weinbegleitdokuments VI 1 haben wir auf der Seite
"Weinimport"
zur Verfügung gestellt.
Weiterhin als
Download finden Sie die vom Verband Deutscher Weinexporteure
ausgewertete Statistik zum Weinimport.
International
Matthias Lex
Tel.: (06 51) 97 77-2 11
Fax: (06 51) 97 77-2 05
lex@trier.ihk.de