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IHK Trier


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  • Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulungen

  • Foto: Marion Moersch
    Wein & Tourismus

    Marion Moersch

    Tel.: 0651 9777-203
    Fax: 0651 9777-965
    moersch@trier.ihk.de

Rechtliche Grundlagen

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, und neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke verabreicht, bedarf der Erlaubnis (Konzession). (Keine Erlaubnis benötigt, wer alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen, unentgeltliche Kostenproben verabreicht oder wer in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb alkoholfreie und alkoholische Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.) Die Erlaubnis wird bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt (Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung) beantragt und wird erteilt, wenn der Antragsteller u. a. die fachliche Eignung  nachweisen kann. Hierzu ist es erforderlich, dass ein Unterrichtungsnachweis einer IHK nach § 4 Gaststättengesetz vorgelegt wird.
Unabhängig von dieser Vorschrift müssen alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, eine Fachkenntnis nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung nachweisen. Diese kann durch die Teilnahme an der Lebensmittelhygieneschulung erworben werden.

GASTSTÄTTENUNTERRICHTUNG
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Gaststättengesetz (GastG)

Zielgruppe: Inhaber und verantwortliche Mitarbeiter aus Gastronomiebetrieben, Gemeinschaftsverpflegungs- und Cateringunternehmen, sofern alkoholische Getränke verabreicht werden

Inhalt: Rechtliche Grundlagen nach dem Gaststättengesetz, Lebensmittelrecht, Hygiene, Schankanlagen

Uhrzeit: 8.45 – 12.30 Uhr             Gebühr: 65 €

LEBENSMITTELHYGIENESCHULUNG
Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Zielgruppe: Gastronomen, Mitarbeitende in Kindertagesstätten, Mitarbeitende, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten ohne einschlägige Berufsausbildung

Inhalt: Lebensmittelrecht, Hygiene bei Herstellung und Verarbeitung, Lebensmittelkennzeichnung, Betriebliche Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit

Uhrzeit: 9.50 – 17.30 Uhr            Entgelt: 75 €
  • Termine anderer Industrie- und Handelskammern

    Industrie- und Handelskammer für die Pfalz

    10.09.2024
    29.10.2024
    19.11.2024
    03.12.2024

    Industrie und Handelskammer für die Pfalz
    Daniela Fürst-Gund
    Ludwigsplatz 2-4
    67059 Ludwigshafen
    Tel. 0621 5904-1521
    daniela.fuerst-gund@pfalz.ihk24.de


    Industrie- und Handelskammer Koblenz

    13.09.2024
    27.09.2024
    30.10.2024
    20.11.2024
    13.12.2024

    Gastronomischen Bildungszentrum Koblenz e. V.
    Melanie Vogel
    Hohenfelder Str. 12
    56068 Koblenz
    Tel.: 0261 30489-43
    vogel@gbz-koblenz.de


    Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

    11.09.2024
    16.10.2024
    13.11.2024
    04.12.2024

    Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen
    Marion Moderer
    Schillerplatz 7
    55116 Mainz
    Tel. 06131 262-1301
    marion.moderer@rheinhessen.ihk24.de
HYGIENESCHULUNG (FOLGESCHULUNG) / NACHBELEHRUNG
Hygieneschulung nach EU-VO 852 und Nachbelehrung nach § 43 Abs.4 IfSG

Zielgruppe: Gastronomen, MitarbeiterInnen in Gastronomiebetrieben, Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelverarbeitende Betriebe

Inhalt: Grundzüge der Hygieneleitlinien Personal- und Produkthygiene, Reinigung und Desinfektion, Informationen zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Allergenkennzeichnung, Nach-Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Uhrzeit: 2 Stunden                     Entgelt: 30 €

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