Rechtliche Grundlagen
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, und neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke verabreicht, bedarf der Erlaubnis (Konzession). (Keine Erlaubnis benötigt, wer alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen, unentgeltliche Kostenproben verabreicht oder wer in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb alkoholfreie und alkoholische Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.) Die Erlaubnis wird bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt (Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung) beantragt und wird erteilt, wenn der Antragsteller u. a. die fachliche Eignung nachweisen kann. Hierzu ist es erforderlich, dass ein Unterrichtungsnachweis einer IHK nach § 4 Gaststättengesetz vorgelegt wird.
Unabhängig von dieser Vorschrift müssen alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, eine Fachkenntnis nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung nachweisen. Diese kann durch die Teilnahme an der Lebensmittelhygieneschulung erworben werden.
GASTSTÄTTENUNTERRICHTUNG
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Gaststättengesetz (GastG)
Zielgruppe: Inhaber und verantwortliche Mitarbeiter aus Gastronomiebetrieben, Gemeinschaftsverpflegungs- und Cateringunternehmen, sofern alkoholische Getränke verabreicht werden
Inhalt: Rechtliche Grundlagen nach dem Gaststättengesetz, Lebensmittelrecht, Hygiene, Schankanlagen
Uhrzeit: 8.45 – 12.30 Uhr Gebühr: 65 €
LEBENSMITTELHYGIENESCHULUNG
Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
Zielgruppe: Gastronomen, Mitarbeitende in Kindertagesstätten, Mitarbeitende, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten ohne einschlägige Berufsausbildung
Inhalt: Lebensmittelrecht, Hygiene bei Herstellung und Verarbeitung, Lebensmittelkennzeichnung, Betriebliche Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit
Uhrzeit: 9.50 – 17.30 Uhr Entgelt: 75 €
Wein & Tourismus
Marion Moersch
Tel.: 0651 9777-203
Fax: 0651 9777-965
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