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IHK Trier


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  • Ausbildungsberater der IHK Trier

    Wir beraten Sie in punkto Ausbildung

  • Foto: Thomas Mersch
    Ausbildung

    Thomas Mersch

    Tel.: 0651 9777-340
    Fax: 0651 9777-305
    mersch@trier.ihk.de

    Foto: Petra Scholz
    Ausbildung

    Petra Scholz

    Tel.: 0651 9777-320
    Fax: 0651 9777-305
    scholz@trier.ihk.de

    Foto: Jürgen Thomas
    Ausbildung

    Jürgen Thomas

    Tel.: 0651 9777-330
    Fax: 0651 9777-305
    thomas@trier.ihk.de

Wichtige Ansprechpartner

Die Ausbildungsberater der IHK Trier sind Ansprechpartner für rund 1.500 Ausbildungsbetriebe im Kammerbezirk und deren Auszubildende. Sie besuchen regelmäßig die Unternehmen und informieren ausbildende Betriebe. Aber auch für die Auszubildenden selbst halten sie ein umfangreiches Service-Paket bereit - angefangen von der Entscheidung über die geeignete Lehrstelle bis hin zu Sprechstunden für Auszubildende während der Ausbildung.
  • Aufgaben einer IHK

    Allgemeine Aufgaben
    Der Ausgangspunkt für die Beurteilung der Aufgaben des Ausbildungsberaters ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Dort ist im Wesentlichen festgelegt, dass die zuständige Stelle, hiermit ist die IHK gemeint
    • durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden die Berufsausbildung zu fördern und
    • die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen hat.
    Die Ausbildungsberater der IHK beraten die Unternehmen vor Ort. Der Betriebsbesuch gehört zum Arbeitsalltag. Sie informieren über Ausbildungsmöglichkeiten und beraten die Betriebe bei Ausbildungsfragen. Der erste Schritt bei der Beratung eines Betriebes ist in der Regel die Information über die Berufe, die im jeweiligen IHK-Bezirk ausgebildet werden. Insgesamt findet die duale Berufsausbildung derzeit in etwa 350 verschiedenen Ausbildungsberufen statt, hiervon alleine im IHK-Bereich rund 130 Berufe. Ist der Betrieb überzeugt und will ausbilden, gilt es, einen geeigneten Auszubildenden zu finden. Auch hierbei leistet die IHK Hilfestellung. Der Ausbildungsatlas ist ein modernes Forum für Betriebe, um potenzielle Lehrstellenaspiranten auf das Unternehmen neugierig zu machen. Auch hier im Internet können sich Ausbildungsbetriebe und potenzielle Bewerber in der Lehrstellenbörse präsentieren mit ihren Wünschen, Qualifikationen und Anforderungen.


    Der Ausbildungsvertrag
    Sind sich Ausbildungsbetrieb und Bewerber einig, wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Hierfür stellt die IHK den Firmen entsprechende Ausbildungsverträge zur Verfügung, die auch über das Internet abgerufen werden können. Bevor ein Betrieb jedoch mit einer Ausbildung beginnen kann, müssen die Ausbildungsberater prüfen, ob die Ausbilder die fachliche und persönliche Eignung mitbringen. Liegt keine berufs- und arbeitspädagogische Eignung vor, kann die Prüfung bei der IHK Trier absolviert werden.


    Ansprechpartner für Auszubildende
    Immer wieder kommt es vor, dass ein Unternehmen nicht alle Ausbildungsbereiche eines Berufsbildes vermitteln kann. Auch hier wird gemeinsam nach einer Möglichkeit gesucht, die fehlenden Merkmale im Rahmen eines Verbundes auszubilden. Auch für die Auszubildenden sind die Ausbildungsberater wichtige Ansprechpartner. Schon bei der Entscheidung, welche Lehrstelle man anstrebt, steht der Ausbildungsberater den Jugendlichen als kompetenter Berater zur Seite. Die Jugendlichen können sich über Ausbildungsplatzangebote in der Region bei der Agentur für Arbeit (auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de) informieren. Aber auch im Rahmen der Ausbildungsplatz-Messen ist die IHK aktiv. Auch in diesem Rahmen können sich Jugendliche über ihre Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis informieren. Die Auszubildenden haben darüberhin immer die Möglichkeit, bei Problemen im Ausbildungsverhältnis den jeweiligen Ausbildungsberater zu konsultieren. Darüberhinaus erhalten die Jugendlichen Informationen zum Berufsschulbesuch, zu den Zukunftschancen, Fortbildungsmöglichkeitenund den Zwischen- und Abschlussprüfungen.


    Prüfung
    Die IHK ist auch gefordert bei Prüfungsfragen. Sie beruft Prüfungsausschüsse, die nach Zulassung die Prüfungen abnehmen. Die IHK regelt die Prüfungszulassung der Auszubildenden, organisiert den Prüfungsablauf und stellt die Zeugnisse aus.


    Schlichtung
    In Streitfragen während der Ausbildung versuchen die Ausbildungsberater zu vermitteln. Die IHK unterhält einen Schlichtungsausschuss, der bei Streitigkeiten zwischen Betrieb und Auszubildendem angerufen werden kann. In den allermeisten Streitfällen wird jedoch schon im Vorfeld eine gütliche Einigung erreicht.

  • Anforderungen an einen Ausbildungsberater

    Das Aufgabenfeld der Ausbildungsberater hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Reform alter und die Entwicklung neuer Berufsbilder hat sich stark erhöht. Die Ausbildungsberater müssen sich in die neuen Prüfungsfelder und -verfahren einarbeiten und Betriebe und Auszubildende entsprechend beraten und Informieren. Hierzu bietet die IHK auch verschiedene Ausbilder-Arbeitskreise an. Die Ausbildungsberater verfügen natürlich auch über einschlägige Rechtskenntnisse. Sie müssen das BBiG und das Jugendarbeitsschutzgesetz kennen und auch Kenntnisse im Bereich anderer Rechtsgebiete haben. Hier sind zum Beispiel häufig Kenntnisse des Mutterschutzgesetzes, des Betriebsverfassungsgesetzes, des Tarifvertragsgesetzes und des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit gefordert. Darüber hinaus müssen die Ausbildungsberater über ein entsprechendes berufs- und arbeitspädagogisches Rüstzeug verfügen. Sie müssen über die Inhalte der Ausbildungsordnungen, die Systematik und Methodik der Berufsausbildung Jugendlicher und Erwachsener im Bilde sein.

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