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IHK Trier


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  • Zugelassene Hilfsmittel zur IHK Zwischen- und Abschlussprüfung

  • Foto: Christian Reuter
    Ausbildung

    Christian Reuter

    Tel.: 0651 9777-350
    Fax: 0651 9777-305
    reuter@trier.ihk.de

    Foto: Eda Cenikli
    Ausbildung

    Eda Cenikli

    Tel.: 0651 9777-354
    Fax: 0651 9777-305
    cenikli@trier.ihk.de

    Foto: Beate Schranz
    Ausbildung

    Beate Schranz

    Tel.: 0651 9777-351
    Fax: 0651 9777-305
    schranz@trier.ihk.de

    Foto: Britta Pöhle
    Ausbildung

    Britta Pöhle

    Tel.: 0651 9777-352
    Fax: 0651 9777-305
    poehle@trier.ihk.de

    Foto: Bernarda Hensel
    Ausbildung

    Bernarda Hensel

    Tel.: 0651 9777-353
    Fax: 0651 9777-305
    hensel@trier.ihk.de

    Foto: Larissa Conermann
    Organisation

    Larissa Conermann

    Tel.: 0651 9777-606
    Fax: 0651 9777-605
    conermann@trier.ihk.de


Die Aufgabenerstellungsausschüsse und die Prüfungsausschüsse legen fest, welche Hilfsmittel zur Bearbeitung von Prüfungsaufgaben erlaubt sind. Bei der Festlegung wird zwischen den einzelnen Berufen und Prüfungsbereichen unterschieden. Die erlaubten Hilfsmittel werden rechtzeitig vor der Prüfung bekanntgegeben. In den schriftlichen Aufgabenstellungen können Sie am Tag der Prüfung ebenfalls nachlesen, welche Hilfsmittel gerade erlaubt sind. Bei modernen Aufgabenstellungen werden oftmals auch Hilfsmittel mit der Aufgabenstellung bereitgestellt (z.B. Gesetzestexte, Kennlinien, Zeichnungen oder Informationstexte).

Auch wenn Hilfsmittel zur Prüfung erlaubt sind, macht der Einsatz nur dann Sinn, wenn der Umgang damit erlernt ist. Eine Formelsammlung oder ein Tabellenbuch, das am Tag der schriftlichen Prüfung erstmalig benutzt wird, raubt im Zweifel nur Zeit. Der Nutzen ist in solchen Fällen beschränkt.
Tipp:  Beschaffen Sie sich Ihre erlaubten Hilfsmittel lange vor der Prüfung und üben Sie den Umgang damit (z.B. Taschenrechner, Tabellenbuch, Formelsammlung…).
  • Was muss ich zur Prüfung mitbringen

    Einladung, Personalausweis oder Reisepass, Kugelschreiber (+ Ersatzkugelschreiber) und Taschenrechner sollten Sie bei jeder Prüfung dabei haben.

    Darüber hinaus ist auf angemessene Kleidung zu achten. Je nach Beruf müssen die besonderen Sicherheits- und/oder Hygienevorschriften eingehalten werden (z.B. Sicherheitsschuhe oder Kochkleidung).
  • Verbotene Hilfsmittel

    Privates Konzeptpapier, lose Blattsammlungen und jede Art von persönlichen Unterlagen (außer den ausdrücklich geforderten und erlaubten Unterlagen) haben in der Prüfung nichts zu suchen.

    Mobiltelefone (Handys, Smartphone…) und jegliche Art von Kommunikationsmitteln dürfen nicht zur Prüfung mitgebracht werden. Selbst ausgeschaltete Mobiltelefone, die sich in Ihrer Tasche befinden, werden als Täuschungsversuch (Prüfungsergebnis = 0 Punkte) gewertet. Die Nutzung von Mobiltelefonen ist auch in der Pause nicht gestattet.
    Hinweis: Alle Materialien, die nicht zwingend für die Prüfung benötigt werden, verstauen Sie bitte in einer mitgebrachten Tasche. Die Taschen werden nach Vorgabe der Prüfungsaufsicht an einer Stelle im Prüfungsraum bis zum Ende der Prüfung gelagert. Sollten Sie aus zwingenden Gründen doch ein Mobiltelefon dabei haben, ist dieses ebenfalls in dieser Tasche (ausgeschaltet) aufzubewahren.
  • Erlaubte Hilfsmittel

    Mit Ihrer Einladung erhalten Sie Hinweise auf die erlaubten Hilfsmittel und wann Sie diese verwenden dürfen. In vielen Berufen wird auch auf Quellen im Internet verwiesen. Bitte lesen Sie sich diese Unterlagen aufmerksam vor der Prüfung durch.

    Auch bei der Verwendung von erlaubten Hilfsmitteln sind einige Punkte zu beachten:
    Tabellenbuch / Formelsammlung / Wörterbuch …
    Wenn Nachschlagewerke zugelassen sind, dürfen diese nur in ihrer ursprünglichen Form verwendet werden. Ergänzungen, Erläuterungen, Einlegeblätter und jede Art von persönlichen Notizen können als Täuschungsversuch gewertet werden.

    Orientierungshilfen sind allerdings erlaubt. So können Sie z. B. wichtige Bereiche farblich kennzeichnen oder unterstreichen. Einzelne Seiten können auch durch Ankleben von Suchhilfen (Fähnchen) markiert werden.

    Sollten sich z.B. Normen oder Kennzahlen geändert haben, können Sie einzelne Werte oder Begriffe korrigieren. Eine Erläuterung zu den Korrekturen ist nicht zulässig.

    Die Vorgaben der jeweiligen Aufgabenersteller (PAL, AKA, ZFA oder ZPA) sind zu beachten. In einzelnen Berufen ist nach diesen Vorgaben z. B. das Umstellen von Formeln erlaubt.
  • Verpflegung

    An Prüfungsterminen, die etwas länger dauern, sollten Sie auch an die eigene Verpflegung denken (in der IHK Trier stehen Getränke- und Süßigkeiten-Automaten zu Verfügung). Getränke und kleine Snacks (z.B. Müsliriegel oder Traubenzucker) sind insbesondere bei schriftlichen Prüfungen kein Problem. Eine größere Mahlzeit ist nach Möglichkeit in die Pause zu verlegen. Während der Prüfung ist im Interesse der Mitprüflinge eine Geräusch- oder Geruchsbelästigung zu vermeiden.

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