Am 26. Juli 2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Damit hat
die Mediation, die eine Alternative zu den oft langwierigen und
kostspieligen Gerichtsprozessen darstellt, eine gesetzliche Grundlage
erhalten.
Das Mediationsgesetz beruht auf der Richtlinie des Europäischen
Parlaments und Rates vom 21.05.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation
in Zivil- und Handelssachen. Beabsichtigtes Ziel der Richtlinie ist es,
den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und eine
gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern.
Im Mediationsgesetz wird die Mediation nunmehr definiert als „ein
vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe
eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine
einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“. Auch der Mediator
erhält eine gesetzliche Definition als „eine unabhängige und neutrale
Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation
führt“.
Das Gesetz gibt dem Mediator einen Handlungsrahmen vor, indem es
ausdrücklich Rechte und Pflichten des Mediators benennt, wie z. B. die
Pflicht zur Allparteilichkeit (Neutralität). Zudem wird eine
Verschwiegenheitspflicht des Mediators und der in die Durchführung des
Mediationsverfahrens eingebundenen Personen statuiert.
Weiterhin stellt das Mediationsgesetz Anforderungen an die Aus- und
Fortbildung des Mediators. Dadurch, dass der Mediator bestimmte
Kernkompetenzen und Grundkenntnisse erfüllen muss, soll eine
Qualitätssicherung in der Mediation gewährleistet und hierdurch das
Vertrauen in die Mediation gestärkt werden. Die Bezeichnung als
zertifizierter Mediator ist möglich, wenn der Mediator eine
entsprechende Ausbildung absolviert hat. Die Anforderungen an die
Ausbildung zum zertifizierten Mediator müssen noch durch eine gesonderte
Verordnung geregelt werden.
Die Auswahl eines geeigneten Mediators kann schwierig sein. "Mediator"
ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Als Mediatoren sind vielfach
Rechtsanwälte, aber auch Angehörige anderer beratender Berufe tätig.
Jedenfalls sollte auf eine fundierte Zusatzausbildung Wert gelegt
werden.
Mediationsgesetz