Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 22. Januar 2025 zur Tübinger Verpackungssteuer überlegen erste Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz, eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz kritisiert diese Pläne und warnt vor weiteren Bürokratielasten und finanziellem Mehraufwand für die Unternehmen vor Ort. „Potenziell trifft eine Verpackungssteuer alle Betriebe, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten. Dazu zählt der Imbiss ebenso wie das Restaurant oder die Bäckerei“, sagt Jürgen Vogel, Hauptgeschäftsführer der IHK Pfalz, für die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.
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