01.07.2015
Weltoffenheit braucht Bodenhaftung
Dieser Text ist vom 01.07.2015 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Die Auslandshandelskammern: Lotsendienste für exportorientierte Unternehmen
Neue Märkte erkunden und erobern, Mitarbeiter in anderen Ländern einsetzen, fremde Kulturen und Bürokratien kennen lernen: Auf die Mittelständler kommen gerade in weltweit politisch turbulenten Zeiten immense Herausforderungen zu. Hilfestellung gibt es von den Auslandshandelskammern (AHKn) an 130 Standorten in 90 Ländern.
Wer glaubt, als deutscher Beschäftigter eines deutschen Unternehmens könne man überall auf der Welt problemlos reisen, um beispielsweise hier die Montage einer Anlage vorzunehmen oder dort Support bei der Inbetriebnahme eines Maschinenparks zu leisten, der irrt. „Es wird für unsere Angestellten immer schwieriger“, schildert Vera Koschnick, bei MAGEBA in Bernkastel-Kues tätige Management-Assistentin für den gesamten Bereich Reisen, die wachsenden Bürokratiebarrieren. Die Firma MAGEBA ist ein führender Systemhersteller von Maschinen und Anlagen – in der Regel Sondermaschinen – für die Textilindustrie, mit Schwerpunkt in der Bandindustrie. Weltweit ist sie Zulieferer für Industriebetriebe, die ihrerseits ganz verschiedene Textilien herstellen wie etwa Sicherheitsgurte für die Automobil- und die Luftfahrtindustrie, technisch anspruchsvolle Gewebe und Bandagen für die Medizin oder das breite Spektrum von Bändern für die Bekleidungsproduktion. Gleichgültig für welchen Abnehmer: Immer müssen die Maschinen reibungslos funktionieren, Ausfälle wegen Störungen oder notwendiger Reparaturen sind nicht akzeptabel. „Unser Fokus liegt auf unserem ausgezeichneten Service, den wir rund um unsere Anlagen anbieten. Das bedeutet, unsere Techniker müssen reisen, um die Montage, Inbetriebnahme oder Wartung vorzunehmen, und zwar schnell und flexibel dorthin, wo sie aktuell gebraucht werden.“
Doch sogar in befreundeten Staaten wie Indien oder Kanada laufen Arbeitnehmer eines deutschen Mittelständlers wie MAGEBA Gefahr, entweder am Flughafen sofort zurückgeschickt zu werden oder gar einen kurzen Gefängnisaufenthalt zu erleiden, wenn nicht sämtliche komplizierten Einreiseformalitäten perfekt stimmen. Sich zurechtzufinden ist oft wie ein Spaziergang durch ein Labyrinth. „Da wollen Behörden ein sogenanntes employment visum, die einladenden Geschäftsleute empfehlen ein business visum… Man verlangt Beweise, dass ausschließlich jener fest angestellte Mitarbeiter XY, der einreisen will, die geplanten Arbeiten machen kann und im lokalen Arbeitsmarkt niemand sonst dafür qualifiziert ist“, erläutert Vera Koschnick die Spitze eines immensen Eisbergs an Aufwand. „Dabei müssen wir unsererseits die Reisen planen, oft bereits Tickets ausstellen lassen, in der Hoffnung auf das Okay der Behörden.“
Dass der Hürdenlauf bis zur erfolgreichen und pünktlichen Einreise eines MAGEBA-Technikers gelingt, liegt auch an der Unterstützung der Auslandshandelskammern. „Dank meiner Ansprechpartnerin bei der AHK Toronto hat jetzt auch in Kanada alles gut geklappt. Von dort gab es unkomplizierte und sehr schnelle Hilfe, auch per Telefon.“ Aus Toronto kamen zum Beispiel Formulierungsentwürfe für Einladungsschreiben und sogenannte After-Sales-Serviceverträge, die anstandslos von den Behörden akzeptiert wurden und eine eigene Arbeitserlaubnis in Kanada überflüssig machten. „Den Nutzen der Unterstützung, die uns die AHK Toronto gewährte, kann man gar nicht genau beziffern. Aber da der Service zu unserem Kerngeschäft gehört, ist klar, wie existenziell wichtig das für uns ist.“
EINTRITTSKARTE IN NEUE MÄRKTE
Doch nicht nur das Wiehern internationaler Amtsschimmel klingt weniger schmerzvoll in den Ohren deutscher Unternehmen, wenn die Auslandshandelskammern tätig werden. Das bestätigt Dr. Hans Otto Flösser, Geschäftsführer der Flösser GmbH & Co. KG in Trier, die Produkte für die Fahrzeugbeleuchtung in rund 90 Länder liefert: „Wir haben die AHK in Vietnam kontaktiert, um geeignete Vertriebspartner im Land zu finden, und bekamen eine sehr intensive und sehr konkrete Unterstützung.“ Die AHK verschaffte sich die einschlägigen Branchenkenntnisse, sie lieferte eine Vorauswahl in Form einer Liste potenzieller Geschäftspartner mit fundierten Kommentaren, Erläuterungen und Bewertungen nach Trier, sie legte den geeigneten Interessenten Produktmuster und Kataloge des deutschen Mittelständlers vor. „Letztlich haben wir mit der AHK die komplette Erschließung eines neuen Marktes gestemmt“, zeigt sich Flösser vom hohen Wert dieses Services für sein Unternehmen überzeugt. „Das ging bis zur Beschaffung von Visa, zu den Hotelreservierungen, der Vermittlung von Dolmetschern und der Begleitung zu den Gesprächen mit vietnamesischen Geschäftsleuten.“
Vielleicht, so meint er, hätte sein Team die Markteroberung auch allein geschafft, aber: „Das wäre sicher viel mehr den Zufällen unterworfen gewesen und längst nicht so effektiv.“ Außerdem sei Vietnam ein Umfeld, das nicht wie ein freier Markt im westlichen Sinne funktioniert. „Darum war es besonders wichtig, auf das Wissen von Menschen bauen zu können, die die Gegebenheiten dort genau kennen.“ Mittlerweile hat Flösser im südostasiatischen Land eigene Kontakte aufgebaut, doch sein Fazit ist eindeutig: „Wenn es abermals darum geht, in uns bis dahin nicht bekannten Ländern Vertriebskanäle aufzubauen, dann werden wir auf jeden Fall wieder die Auslandshandelskammer einbinden.“
INTERKULTURELLE KOMPETENZEN SIND DURCH NICHTS ZU ERSETZEN
Bernhard Clemens, Geschäftsführer der auf Technik rund um den Weinbau sowie auf Sondermaschinen spezialisierten Clemens GmbH & Co. KG in Wittlich, ist auf Grund eigener Erfahrungen gleich so angetan von der Arbeit der Auslandshandelskammern, dass er selbst AHK-Mitglied in Paris wurde. Insgesamt sind derzeit rund 44 000 Unternehmen Mitglied in den Auslandshandelskammern. Clemens wurde im Laufe der Jahre vor allem bei der Suche nach Geschäftspartnern in den USA, in Südamerika, in Tunesien und auch in Russland geholfen. „Die Mischung aus Landesmitarbeitern, die die Mentalität vor Ort kennen, und Deutschen funktioniert bei den Auslandshandelskammern hervorragend und ist eine wichtige kulturelle Schnittstelle bei der Markterkundung.“ Über die AHK finden Unternehmen ein gut vorbereitetes Feld, wenn man selbst die möglichen Partner vor Ort noch nicht kennt: „Man bekommt im Grunde eine komplette Marktrecherche. Nirgends sonst findet man einen so schnellen Zugang zu Branchen, die man benötigt.“
Besonderen Nutzen haben laut Clemens die Delegationsreisen des Wirtschaftsministeriums der Landesregierung. „Die Vorbereitung dieser Reisen erfolgt in vielen Fällen durch die Auslandshandelskammern. Im Rahmen des Programms „Wir öffnen Märkte“ steht die Teilnahme allen Unternehmen offen.“ Das von den deutschen Betrieben definierte Suchprofil geht an die AHK, die die Profile bei Unternehmensbörsen und Delegationsreisen einsetzen. „Die Kriterien passen also von vornherein zusammen.“
Aber auch im deutschen Inland war die Arbeit der Auslandshandelskammern für Clemens wertvoll, wie er schildert: „Wir haben zum Beispiel Italiener oder Franzosen im Unternehmen beschäftigt, die jedoch in ihren Heimatländern ihren Wohnsitz haben. Da bekommen wir von den AHKs Antworten auf Fragen rund um das Arbeitsrecht, um Verträge, um Krankenversicherungen, Steuern und alles andere.“
EXPORTWIRTSCHAFTEN AUF DEM VORMARSCH
Die drei Unternehmen, die ihre positiven Erfahrungen schildern, sind in der Region Trier keine Exoten. Laut dem Außenwirtschaftsreport der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer IHKs wurden 2014 Waren im Wert von 48,1 Milliarden Euro ausgeführt – auch wenn die Exporte nach Russland um 25 Prozent und in die Ukraine um 33,3 Prozent einbrachen. Allerdings befürchten 14 Prozent der Unternehmen für dieses Jahr schlechtere Ergebnisse in der Eurozone. 41 Prozent erwarten hingegen bessere Geschäfte mit den USA. Getrübt werden die Aussichten von einem Anstieg der internationalen Handelshemmnisse.
Im IHK-Bezirk Trier gibt es geschätzt allein dreihundert Firmen, die vor allem mit Im- und Export ihre Geschäfte machen. „Vor allem seit der Russlandkrise und den politischen Verwerfungen im arabischen Raum sind diese Unternehmen mit vielen Turbulenzen konfrontiert“, sagt Susanne Martin, Referentin International bei der IHK Trier. „Sie müssen sehr flexibel sein und den Blick offen halten für neue Märkte. Im Moment wachsen Afrika und Südostasien als interessante Regionen für deutsche Betriebe.“
Martin ist Ansprechpartnerin, wenn es um Auslandsbelange hiesiger Unternehmen geht. „Das fängt mit typischen Zollfragen an. Da bekommt ein Betrieb zum ersten Mal eine Anfrage aus einem Land außerhalb der EU und weiß nicht, was zu tun ist. Da geht es um bestimmte Exportbestimmungen. Auch die Politik spielt in Form etwa von Beschränkungen im Handel mit Russland oder dem Iran mit. Derzeit ist die Registrierung von Produkten, die in den USA importiert werden, ein heikles Thema.“ In der Region Trier sind Firmen aus der Lebensmittelbranche, der Medizinbranche und der Fahrzeugbranche hiervon besonders betroffen. „Wir müssen zunächst ermitteln, welche US-Behörde für welches Produkt zuständig ist, was recht kompliziert ist. Oft ist auch nicht von vornherein klar ersichtlich, welche Standards für welches Produkt gelten.“ Dann heißt es, das jeweilige Registrierungsverfahren ausfindig zu machen. Manchmal werden sogar in Deutschland ansässige Firmen von Mitarbeitern der zuständigen US-Behörde kontrolliert. „All das ist in der Regel ein langfristiger und kostenintensiver Prozess“, so Susanne Martin.
EIN FORUM FÜR GLOBALE GESCHÄFTE n Forum für globale Geschäfte
Unternehmen mit internationalen Verflechtungen haben am 1. Oktober im Trierer ERA Conference Centre die Gelegenheit, am vierten IHK-Exportforum Rheinland-Pfalz/Saarland teilzunehmen und sich in Vorträgen, aber auch in Seminaren und Workshops über ganz konkrete Aspekte zu informieren. Den inhaltlichen Auftakt gibt Referent Reinhard Fischer, Global Customs & Export Control Office bei der Deutschen Post DHL, zum Thema des neuen Unionszollkodexes mit seinen Auswirkungen auf Exporteure und Importeure. Die Seminare behandeln unter anderem Haftungsfragen, warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen, Forderungsmanagement außerhalb Europas, Reihengeschäfte mit Drittländern oder auch die Zukunft der Marke „Made in Germany“. Bei einem Zoll-Meeting-Point gibt es Tipps für die Zollabwicklung, ein „Marktplatz“ bietet den Kontakt zu wertvollen Partnern im Auslandsgeschäft. Und in der AHK-Lounge stehen schließlich wieder die Fachleute der deutschen Auslandshandelskammern Rede und Antwort, um den hiesigen Unternehmen den Zugang ins Ausland zu erleichtern.
Export-ABC
Ausfuhrverantwortlicher
Der Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Exportkontrollregeln. Er ist dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle namentlich benannt und je nach Rechtsform des Unternehmens Mitglied des Vorstands, Geschäftsführer beziehungsweise vertretungsberechtigter Gesellschafter.
Bekannter Versender
Nur Luftfracht mit dem Status „sicher“ darf in hierfür vorgesehene Flugzeuge verladen und verflogen werden. Luftfracht eines vom Luftfahrbundesamt zugelassenen „bekannten Versenders“ muss keiner erneuten Kontrolle unterzogen werden, sondern kann an jedes Unternehmen, das den Status als reglementierter Beauftragter besitzt, sofort „sicher“ übergeben werden.
Carnet A.T.A.
Das Carnet A.T.A. (Carnet Admission Temporaire) ist ein Zollpassierscheinheft zur vorübergehenden Einfuhr von Messe- und Ausstellungsgut, Berufsausrüstung und Warenmustern in Drittländer. Durch dieses Verfahren entfällt die Abgabe von Zöllen beziehungsweise die Hinterlegungen von Barsicherheiten im ausländischen Zielmarkt.
Dual-Use-Waren
Als solche bezeichnet man Waren, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können und deshalb im besonderen Maße der Ausfuhrkontrolle unterworfen sind. Sie sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 beziehungsweise in der Ausfuhrliste erfasst.
Elektronischer Zolltarif
Mithilfe des Elektronischen Zolltarifs (EZT) können anhand der Warennummer unter anderem Zölle, Steuern oder bei der Ausfuhr gegebenenfalls anzugebene Codierungen ermittelt werden.
Form A
Im Rahmen des sogenannten Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährt die Europäische Union Entwicklungsländern Zollermäßigungen bis hin zu vollständiger Zollfreiheit bei der Einfuhr. Der Nachweis über den Ursprung der Ware erfolgt mithilfe des Dokuments Form A.
Gestellung
Mitteilung an die zuständige Zollbehörde, dass die Ware zur zollamtlichen Abfertigung dort oder an einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort bereitsteht.
Harmonisiertes System
Das durch die Weltzollorganisation (WZO) verwaltete System legt die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer fest. Es dient der Bezeichnung und Codierung der Waren mit dem Ziel der weltweit gleichen Einreihung von Waren. Aktuell wird es von 176 nationalen Zollverwaltungen angewandt.
Incoterms®
Die International Commercial Terms, kurz Incoterms®, sind ein international anerkanntes Regelwerk für im grenzüberschreitenden Warenhandel übliche Lieferbedingungen. Sie legen die Kosten- und Gefahrtragung beim Warentransport sowie diverse weitere Verpflichtungen des Käufers beziehungsweise Verkäufers fest.
Kontingente
…sind Wert- oder Mengengrenzen für die Ein- und Ausfuhr von Waren, um das Angebot auf den Märkten zu regulieren. Sie können aus außenwirtschaftlichen oder zollrechtlichen Gründen festgesetzt werden.
Lieferantenerklärung
Nach den Präferenzabkommen, die für Zollvergünstigungen maßgebend sind, ist der Ursprung der Ware in der EU nachzuweisen. Die Lieferantenerklärung stellt eine vom Lieferanten abgegebene schriftliche Erklärung über den präferenziellen Warenursprung dar.
Market Access Database
Mit dieser von Seiten der EU zur Verfügung gestellten Marktzutritts-Datenbank können Exporteure unter anderem Zollsätze und evtl. notwendige Importdokumente in über 100 Länder weltweit ermitteln: http://madb.europa.eu
Nämlichkeitssicherung
Kennzeichnung der Waren (zum Beispiel mittels Plomben, Siegeln oder Stempeln), um beim Zoll die Identität feststellen zu können.
Präferenzursprung
Sofern zwischen der Europäischen Gemeinschaft/Union und dem Zielland ein Präferenzabkommen besteht, werden beim Import von EG/EU-Waren Zollvergünstigungen bis hin zur Zollfreiheit gewährt. Präferenzbegünstigt sind diese Waren aber nur dann, wenn sie den Präferenzursprung in der EG/EU erfüllen. Die Voraussetzungen sind in Ursprungsregeln in den einzelnen Abkommen festgehalten.
Rückwaren
Zollrechtlicher Begriff für Waren, die aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt wurden und wieder eingeführt und in den freien Verkehr überführt werden.
Sanktionslistenprüfung
Die Europäische Union hat zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in mehreren Verordnungen sowie in länderbezogenen Embargos geregelt, dass gelisteten Personen, Organisationen oder Einrichtungen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Daher ist grundsätzlich jeder Geschäftskontakt auf Übereinstimmung mit den genannten Namen von Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu prüfen.
T1
Mit dem Versandverfahren T1 kann Ware aus Ländern außerhalb der Europäischen Union unverzollt innerhalb der Gemeinschaft befördert werden. Beispielsweise meldet ein Spediteur, der Ware über den Rotterdamer Hafen aus China einführt, das Versandverfahren T1 an und bringt dann die Ware zur Zollstelle, die für das deutsche Unternehmen zuständig ist, wo sie dann verzollt wird.
Ursprungszeugnis
Im internationalen Warenverkehr wird, etwa aufgrund von Antidumping-Maßnahmen oder von Importbeschränkungen, häufig ein Ursprungszeugnis verlangt. Dieses wird auf Antrag durch die IHK ausgestellt.
Verbrauchsteuer
Diese indirekte Steuer wird auf bestimmte Waren wie Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und Energieerzeugnisse erhoben.
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Bestehen aufgrund eines Präferenzabkommens Zollvergünstigungen und sollen diese in Anspruch genommen werden, müssen Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 6000 Euro in der Regel von einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 begleitet werden. Diese ist beim zuständigen Zollamt zu beantragen. Voraussetzung ist die Erfüllung des Präferenzursprungs. Ausnahmen gelten für Unternehmen mit dem Status „Ermächtigter Ausführer“.
Zugelassener Ausführer
Unternehmen, die vom Hauptzollamt eine Bewilligung als „Zugelassener Ausführer“ innehaben, können Waren vereinfacht zur Ausfuhr anmelden. Es entfällt in der Regel die Gestellung bei der für das Unternehmen zuständigen Ausfuhrzollstelle. Der Status ist nicht zu verwechseln mit dem „Ermächtigten Ausführer“.
Wer glaubt, als deutscher Beschäftigter eines deutschen Unternehmens könne man überall auf der Welt problemlos reisen, um beispielsweise hier die Montage einer Anlage vorzunehmen oder dort Support bei der Inbetriebnahme eines Maschinenparks zu leisten, der irrt. „Es wird für unsere Angestellten immer schwieriger“, schildert Vera Koschnick, bei MAGEBA in Bernkastel-Kues tätige Management-Assistentin für den gesamten Bereich Reisen, die wachsenden Bürokratiebarrieren. Die Firma MAGEBA ist ein führender Systemhersteller von Maschinen und Anlagen – in der Regel Sondermaschinen – für die Textilindustrie, mit Schwerpunkt in der Bandindustrie. Weltweit ist sie Zulieferer für Industriebetriebe, die ihrerseits ganz verschiedene Textilien herstellen wie etwa Sicherheitsgurte für die Automobil- und die Luftfahrtindustrie, technisch anspruchsvolle Gewebe und Bandagen für die Medizin oder das breite Spektrum von Bändern für die Bekleidungsproduktion. Gleichgültig für welchen Abnehmer: Immer müssen die Maschinen reibungslos funktionieren, Ausfälle wegen Störungen oder notwendiger Reparaturen sind nicht akzeptabel. „Unser Fokus liegt auf unserem ausgezeichneten Service, den wir rund um unsere Anlagen anbieten. Das bedeutet, unsere Techniker müssen reisen, um die Montage, Inbetriebnahme oder Wartung vorzunehmen, und zwar schnell und flexibel dorthin, wo sie aktuell gebraucht werden.“
Doch sogar in befreundeten Staaten wie Indien oder Kanada laufen Arbeitnehmer eines deutschen Mittelständlers wie MAGEBA Gefahr, entweder am Flughafen sofort zurückgeschickt zu werden oder gar einen kurzen Gefängnisaufenthalt zu erleiden, wenn nicht sämtliche komplizierten Einreiseformalitäten perfekt stimmen. Sich zurechtzufinden ist oft wie ein Spaziergang durch ein Labyrinth. „Da wollen Behörden ein sogenanntes employment visum, die einladenden Geschäftsleute empfehlen ein business visum… Man verlangt Beweise, dass ausschließlich jener fest angestellte Mitarbeiter XY, der einreisen will, die geplanten Arbeiten machen kann und im lokalen Arbeitsmarkt niemand sonst dafür qualifiziert ist“, erläutert Vera Koschnick die Spitze eines immensen Eisbergs an Aufwand. „Dabei müssen wir unsererseits die Reisen planen, oft bereits Tickets ausstellen lassen, in der Hoffnung auf das Okay der Behörden.“
Dass der Hürdenlauf bis zur erfolgreichen und pünktlichen Einreise eines MAGEBA-Technikers gelingt, liegt auch an der Unterstützung der Auslandshandelskammern. „Dank meiner Ansprechpartnerin bei der AHK Toronto hat jetzt auch in Kanada alles gut geklappt. Von dort gab es unkomplizierte und sehr schnelle Hilfe, auch per Telefon.“ Aus Toronto kamen zum Beispiel Formulierungsentwürfe für Einladungsschreiben und sogenannte After-Sales-Serviceverträge, die anstandslos von den Behörden akzeptiert wurden und eine eigene Arbeitserlaubnis in Kanada überflüssig machten. „Den Nutzen der Unterstützung, die uns die AHK Toronto gewährte, kann man gar nicht genau beziffern. Aber da der Service zu unserem Kerngeschäft gehört, ist klar, wie existenziell wichtig das für uns ist.“
EINTRITTSKARTE IN NEUE MÄRKTE
Doch nicht nur das Wiehern internationaler Amtsschimmel klingt weniger schmerzvoll in den Ohren deutscher Unternehmen, wenn die Auslandshandelskammern tätig werden. Das bestätigt Dr. Hans Otto Flösser, Geschäftsführer der Flösser GmbH & Co. KG in Trier, die Produkte für die Fahrzeugbeleuchtung in rund 90 Länder liefert: „Wir haben die AHK in Vietnam kontaktiert, um geeignete Vertriebspartner im Land zu finden, und bekamen eine sehr intensive und sehr konkrete Unterstützung.“ Die AHK verschaffte sich die einschlägigen Branchenkenntnisse, sie lieferte eine Vorauswahl in Form einer Liste potenzieller Geschäftspartner mit fundierten Kommentaren, Erläuterungen und Bewertungen nach Trier, sie legte den geeigneten Interessenten Produktmuster und Kataloge des deutschen Mittelständlers vor. „Letztlich haben wir mit der AHK die komplette Erschließung eines neuen Marktes gestemmt“, zeigt sich Flösser vom hohen Wert dieses Services für sein Unternehmen überzeugt. „Das ging bis zur Beschaffung von Visa, zu den Hotelreservierungen, der Vermittlung von Dolmetschern und der Begleitung zu den Gesprächen mit vietnamesischen Geschäftsleuten.“
Vielleicht, so meint er, hätte sein Team die Markteroberung auch allein geschafft, aber: „Das wäre sicher viel mehr den Zufällen unterworfen gewesen und längst nicht so effektiv.“ Außerdem sei Vietnam ein Umfeld, das nicht wie ein freier Markt im westlichen Sinne funktioniert. „Darum war es besonders wichtig, auf das Wissen von Menschen bauen zu können, die die Gegebenheiten dort genau kennen.“ Mittlerweile hat Flösser im südostasiatischen Land eigene Kontakte aufgebaut, doch sein Fazit ist eindeutig: „Wenn es abermals darum geht, in uns bis dahin nicht bekannten Ländern Vertriebskanäle aufzubauen, dann werden wir auf jeden Fall wieder die Auslandshandelskammer einbinden.“
INTERKULTURELLE KOMPETENZEN SIND DURCH NICHTS ZU ERSETZEN
Bernhard Clemens, Geschäftsführer der auf Technik rund um den Weinbau sowie auf Sondermaschinen spezialisierten Clemens GmbH & Co. KG in Wittlich, ist auf Grund eigener Erfahrungen gleich so angetan von der Arbeit der Auslandshandelskammern, dass er selbst AHK-Mitglied in Paris wurde. Insgesamt sind derzeit rund 44 000 Unternehmen Mitglied in den Auslandshandelskammern. Clemens wurde im Laufe der Jahre vor allem bei der Suche nach Geschäftspartnern in den USA, in Südamerika, in Tunesien und auch in Russland geholfen. „Die Mischung aus Landesmitarbeitern, die die Mentalität vor Ort kennen, und Deutschen funktioniert bei den Auslandshandelskammern hervorragend und ist eine wichtige kulturelle Schnittstelle bei der Markterkundung.“ Über die AHK finden Unternehmen ein gut vorbereitetes Feld, wenn man selbst die möglichen Partner vor Ort noch nicht kennt: „Man bekommt im Grunde eine komplette Marktrecherche. Nirgends sonst findet man einen so schnellen Zugang zu Branchen, die man benötigt.“
Besonderen Nutzen haben laut Clemens die Delegationsreisen des Wirtschaftsministeriums der Landesregierung. „Die Vorbereitung dieser Reisen erfolgt in vielen Fällen durch die Auslandshandelskammern. Im Rahmen des Programms „Wir öffnen Märkte“ steht die Teilnahme allen Unternehmen offen.“ Das von den deutschen Betrieben definierte Suchprofil geht an die AHK, die die Profile bei Unternehmensbörsen und Delegationsreisen einsetzen. „Die Kriterien passen also von vornherein zusammen.“
Aber auch im deutschen Inland war die Arbeit der Auslandshandelskammern für Clemens wertvoll, wie er schildert: „Wir haben zum Beispiel Italiener oder Franzosen im Unternehmen beschäftigt, die jedoch in ihren Heimatländern ihren Wohnsitz haben. Da bekommen wir von den AHKs Antworten auf Fragen rund um das Arbeitsrecht, um Verträge, um Krankenversicherungen, Steuern und alles andere.“
EXPORTWIRTSCHAFTEN AUF DEM VORMARSCH
Die drei Unternehmen, die ihre positiven Erfahrungen schildern, sind in der Region Trier keine Exoten. Laut dem Außenwirtschaftsreport der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer IHKs wurden 2014 Waren im Wert von 48,1 Milliarden Euro ausgeführt – auch wenn die Exporte nach Russland um 25 Prozent und in die Ukraine um 33,3 Prozent einbrachen. Allerdings befürchten 14 Prozent der Unternehmen für dieses Jahr schlechtere Ergebnisse in der Eurozone. 41 Prozent erwarten hingegen bessere Geschäfte mit den USA. Getrübt werden die Aussichten von einem Anstieg der internationalen Handelshemmnisse.
Im IHK-Bezirk Trier gibt es geschätzt allein dreihundert Firmen, die vor allem mit Im- und Export ihre Geschäfte machen. „Vor allem seit der Russlandkrise und den politischen Verwerfungen im arabischen Raum sind diese Unternehmen mit vielen Turbulenzen konfrontiert“, sagt Susanne Martin, Referentin International bei der IHK Trier. „Sie müssen sehr flexibel sein und den Blick offen halten für neue Märkte. Im Moment wachsen Afrika und Südostasien als interessante Regionen für deutsche Betriebe.“
Martin ist Ansprechpartnerin, wenn es um Auslandsbelange hiesiger Unternehmen geht. „Das fängt mit typischen Zollfragen an. Da bekommt ein Betrieb zum ersten Mal eine Anfrage aus einem Land außerhalb der EU und weiß nicht, was zu tun ist. Da geht es um bestimmte Exportbestimmungen. Auch die Politik spielt in Form etwa von Beschränkungen im Handel mit Russland oder dem Iran mit. Derzeit ist die Registrierung von Produkten, die in den USA importiert werden, ein heikles Thema.“ In der Region Trier sind Firmen aus der Lebensmittelbranche, der Medizinbranche und der Fahrzeugbranche hiervon besonders betroffen. „Wir müssen zunächst ermitteln, welche US-Behörde für welches Produkt zuständig ist, was recht kompliziert ist. Oft ist auch nicht von vornherein klar ersichtlich, welche Standards für welches Produkt gelten.“ Dann heißt es, das jeweilige Registrierungsverfahren ausfindig zu machen. Manchmal werden sogar in Deutschland ansässige Firmen von Mitarbeitern der zuständigen US-Behörde kontrolliert. „All das ist in der Regel ein langfristiger und kostenintensiver Prozess“, so Susanne Martin.
EIN FORUM FÜR GLOBALE GESCHÄFTE n Forum für globale Geschäfte
Unternehmen mit internationalen Verflechtungen haben am 1. Oktober im Trierer ERA Conference Centre die Gelegenheit, am vierten IHK-Exportforum Rheinland-Pfalz/Saarland teilzunehmen und sich in Vorträgen, aber auch in Seminaren und Workshops über ganz konkrete Aspekte zu informieren. Den inhaltlichen Auftakt gibt Referent Reinhard Fischer, Global Customs & Export Control Office bei der Deutschen Post DHL, zum Thema des neuen Unionszollkodexes mit seinen Auswirkungen auf Exporteure und Importeure. Die Seminare behandeln unter anderem Haftungsfragen, warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen, Forderungsmanagement außerhalb Europas, Reihengeschäfte mit Drittländern oder auch die Zukunft der Marke „Made in Germany“. Bei einem Zoll-Meeting-Point gibt es Tipps für die Zollabwicklung, ein „Marktplatz“ bietet den Kontakt zu wertvollen Partnern im Auslandsgeschäft. Und in der AHK-Lounge stehen schließlich wieder die Fachleute der deutschen Auslandshandelskammern Rede und Antwort, um den hiesigen Unternehmen den Zugang ins Ausland zu erleichtern.
Export-ABC
Ausfuhrverantwortlicher
Der Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Exportkontrollregeln. Er ist dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle namentlich benannt und je nach Rechtsform des Unternehmens Mitglied des Vorstands, Geschäftsführer beziehungsweise vertretungsberechtigter Gesellschafter.
Bekannter Versender
Nur Luftfracht mit dem Status „sicher“ darf in hierfür vorgesehene Flugzeuge verladen und verflogen werden. Luftfracht eines vom Luftfahrbundesamt zugelassenen „bekannten Versenders“ muss keiner erneuten Kontrolle unterzogen werden, sondern kann an jedes Unternehmen, das den Status als reglementierter Beauftragter besitzt, sofort „sicher“ übergeben werden.
Carnet A.T.A.
Das Carnet A.T.A. (Carnet Admission Temporaire) ist ein Zollpassierscheinheft zur vorübergehenden Einfuhr von Messe- und Ausstellungsgut, Berufsausrüstung und Warenmustern in Drittländer. Durch dieses Verfahren entfällt die Abgabe von Zöllen beziehungsweise die Hinterlegungen von Barsicherheiten im ausländischen Zielmarkt.
Dual-Use-Waren
Als solche bezeichnet man Waren, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können und deshalb im besonderen Maße der Ausfuhrkontrolle unterworfen sind. Sie sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 beziehungsweise in der Ausfuhrliste erfasst.
Elektronischer Zolltarif
Mithilfe des Elektronischen Zolltarifs (EZT) können anhand der Warennummer unter anderem Zölle, Steuern oder bei der Ausfuhr gegebenenfalls anzugebene Codierungen ermittelt werden.
Form A
Im Rahmen des sogenannten Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährt die Europäische Union Entwicklungsländern Zollermäßigungen bis hin zu vollständiger Zollfreiheit bei der Einfuhr. Der Nachweis über den Ursprung der Ware erfolgt mithilfe des Dokuments Form A.
Gestellung
Mitteilung an die zuständige Zollbehörde, dass die Ware zur zollamtlichen Abfertigung dort oder an einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort bereitsteht.
Harmonisiertes System
Das durch die Weltzollorganisation (WZO) verwaltete System legt die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer fest. Es dient der Bezeichnung und Codierung der Waren mit dem Ziel der weltweit gleichen Einreihung von Waren. Aktuell wird es von 176 nationalen Zollverwaltungen angewandt.
Incoterms®
Die International Commercial Terms, kurz Incoterms®, sind ein international anerkanntes Regelwerk für im grenzüberschreitenden Warenhandel übliche Lieferbedingungen. Sie legen die Kosten- und Gefahrtragung beim Warentransport sowie diverse weitere Verpflichtungen des Käufers beziehungsweise Verkäufers fest.
Kontingente
…sind Wert- oder Mengengrenzen für die Ein- und Ausfuhr von Waren, um das Angebot auf den Märkten zu regulieren. Sie können aus außenwirtschaftlichen oder zollrechtlichen Gründen festgesetzt werden.
Lieferantenerklärung
Nach den Präferenzabkommen, die für Zollvergünstigungen maßgebend sind, ist der Ursprung der Ware in der EU nachzuweisen. Die Lieferantenerklärung stellt eine vom Lieferanten abgegebene schriftliche Erklärung über den präferenziellen Warenursprung dar.
Market Access Database
Mit dieser von Seiten der EU zur Verfügung gestellten Marktzutritts-Datenbank können Exporteure unter anderem Zollsätze und evtl. notwendige Importdokumente in über 100 Länder weltweit ermitteln: http://madb.europa.eu
Nämlichkeitssicherung
Kennzeichnung der Waren (zum Beispiel mittels Plomben, Siegeln oder Stempeln), um beim Zoll die Identität feststellen zu können.
Präferenzursprung
Sofern zwischen der Europäischen Gemeinschaft/Union und dem Zielland ein Präferenzabkommen besteht, werden beim Import von EG/EU-Waren Zollvergünstigungen bis hin zur Zollfreiheit gewährt. Präferenzbegünstigt sind diese Waren aber nur dann, wenn sie den Präferenzursprung in der EG/EU erfüllen. Die Voraussetzungen sind in Ursprungsregeln in den einzelnen Abkommen festgehalten.
Rückwaren
Zollrechtlicher Begriff für Waren, die aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt wurden und wieder eingeführt und in den freien Verkehr überführt werden.
Sanktionslistenprüfung
Die Europäische Union hat zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in mehreren Verordnungen sowie in länderbezogenen Embargos geregelt, dass gelisteten Personen, Organisationen oder Einrichtungen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Daher ist grundsätzlich jeder Geschäftskontakt auf Übereinstimmung mit den genannten Namen von Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu prüfen.
T1
Mit dem Versandverfahren T1 kann Ware aus Ländern außerhalb der Europäischen Union unverzollt innerhalb der Gemeinschaft befördert werden. Beispielsweise meldet ein Spediteur, der Ware über den Rotterdamer Hafen aus China einführt, das Versandverfahren T1 an und bringt dann die Ware zur Zollstelle, die für das deutsche Unternehmen zuständig ist, wo sie dann verzollt wird.
Ursprungszeugnis
Im internationalen Warenverkehr wird, etwa aufgrund von Antidumping-Maßnahmen oder von Importbeschränkungen, häufig ein Ursprungszeugnis verlangt. Dieses wird auf Antrag durch die IHK ausgestellt.
Verbrauchsteuer
Diese indirekte Steuer wird auf bestimmte Waren wie Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und Energieerzeugnisse erhoben.
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Bestehen aufgrund eines Präferenzabkommens Zollvergünstigungen und sollen diese in Anspruch genommen werden, müssen Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 6000 Euro in der Regel von einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 begleitet werden. Diese ist beim zuständigen Zollamt zu beantragen. Voraussetzung ist die Erfüllung des Präferenzursprungs. Ausnahmen gelten für Unternehmen mit dem Status „Ermächtigter Ausführer“.
Zugelassener Ausführer
Unternehmen, die vom Hauptzollamt eine Bewilligung als „Zugelassener Ausführer“ innehaben, können Waren vereinfacht zur Ausfuhr anmelden. Es entfällt in der Regel die Gestellung bei der für das Unternehmen zuständigen Ausfuhrzollstelle. Der Status ist nicht zu verwechseln mit dem „Ermächtigten Ausführer“.