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Stadt/Gemeinde |
Welschbillig |
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Bezeichnung des Plans |
"Solarkraftwerk Welschbillig II" - Sondergebiet Photovoltaik |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Der Ortsgemeinderat Welschbillig hat in seiner Sitzung am 02.07.2025 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Welschbillig II“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan wird als allgemeines Planungsziel die Entwicklung von Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage angestrebt. Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes ist dem beigefügten, nicht maßstäblichen Lageplan zu entnehmen. Die Planunterlagen bestehen derzeit lediglich aus einer Abgrenzung des vorläufigen Planbereiches. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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02.12.2025 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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