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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Welschbillig

Bezeichnung des Plans

SO Photovoltaik

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die in Mainz ansässige Projektgesellschaft „RWE Renewables Deutschland GmbH“ beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Welschbillig, Verbandsgemeinde Trier-Land.
Es handelt sich um 2 Teilflächen südwestlich der Ortslage Welschbillig, in ca. 500 m Entfernung von der Bundesstraße B51 mit einer Gesamtfläche (brutto) von ca. 23 ha. Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die Fotomodule beginnen etwa 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,5 m über Gelände. Für die Unterbringung der technischen Infrastruktur (Trafostation) können kleine Standardcontainer mit einer maximalen Höhe von ebenfalls 3,5 m aufgestellt werden oder sog. Stringwechselrichter an den einzelnen Modulreihen angebracht werden. Um auf Angebot und Nachfrage im Stromnetz reagieren zu können, ist zu erwarten, dass die PV-FFA in Zukunft mit einem Stromspeicher nachgerüstet wird. Welcher Art dieser Speicher ist und welche baulichen Auswirkungen sich daraus ergeben, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die unversiegelten Flächen sollen als Grünland entwickelt/erhalten und mit Schafen beweidet oder gemäht/gemulcht werden. Das Gelände wird eingezäunt. Dort, wo keine äußere abschirmende Kulisse durch Bäume und Sträucher vorhanden ist, ist die Anpflanzung eines Gehölzstreifens vorgesehen.


Plandokumente und Informationen

www.trier-land.de


Rückmeldefrist an IHK

27.08.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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