|
Stadt/Gemeinde |
Welschbillig |
|
Bezeichnung des Plans |
"Kunkelborn" |
|
Art des Plans |
Außenbereichssatzung |
|
Beschreibung |
Der bauplanungsrechtliche Außenbereich der Ortsgemeinde Welschbillig ist geprägt von mehreren kleinen landwirtschaftlich geprägten Siedlungen. Der Ortsteil Kunkelborn liegt südwestlich und gehört in seinem südwestlichen Teil zur Ortsgemeinde Ralingen. Die landwirtschaftliche Nutzung wird nicht mehr in allen Anwesen und Gebäuden ausgeübt, teilweise stehen sie leer oder werden nur noch zum Lagern genutzt. Um einerseits die Werte des baulichen Bestandes zu erhalten und andererseits auch den Bewohnern und Eigentümern die Möglichkeit zur Ergänzung und geringfügigen Entwicklung sowie Nachnutzung zu ermöglichen, möchte die Ortsgemeinde mit dieser Satzung auch Nutzungen in begrenztem Grad zulassen, die nicht gemäß § 35 BauGB privilegiert sind. Die Ortsgemeinde stellt die vorliegende Satzung auf, um die gewachsene Struktur der Hofstellen zu sichern, Leerstand und Verfall zu vermeiden, den Eigentümern selbst und auch sonstigen Interessenten die Möglichkeit der Schaffung von Wohnraum und / oder kleinerer gewerblicher Nutzung zu geben und die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zu wahren. Um dieses Ziel zu erreichen soll eine sinnvolle (Weiter-)Nutzung oder Ersatzbebauung für die teilweise leerstehenden Hofstellen ermöglicht werden. |
|
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
|
|
21.07.2026 |
|
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!