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IHK Trier


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  • Weiterbildungsstipendium

    Förderung sichern und als berufliches Talent durchstarten!

  • Foto: Jana Lex
    Weiterbildung

    Jana Lex

    Tel.: 0651 9777-750
    Fax: 0651 9777-705
    jana.lex@trier.ihk.de

    Foto: Aaron Braun
    Weiterbildung

    Aaron Braun

    Tel.: 0651 9777-701
    Fax: 0651 9777-705
    braun@trier.ihk.de

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung noch mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen nach eigener Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.

Das Stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Jährlich erhalten rund 6.000 Berufseinsteiger ein Stipendium. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF bundesweit die Durchführung durch die Kammern und weitere Berufsbildungsstellen.
  • Kann ich mich bewerben?

    Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

    1. Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden
    2. Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
    3. Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

    Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

    Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.

    Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  • Was wird gefördert?

    Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
    • Lehrgänge zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
    • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
    • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, IT-Themen, Gesprächsführung, Konfliktmanagement,
    • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.
  • Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

    • Teilnahmekosten
    • Prüfungskosten
    • Fahrtkosten
    • Übernachtungs- und Tagegeld
    • Notwendige Arbeitsmittel
    • IT-Bonus
    Für die o. g. Kosten stehen Ihnen in maximal drei Förderjahren bis zu 8.700 EUR - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent pro Maßnahme - zur Verfügung. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der IHK Trier beantragt werden.

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