Wer Wein in einen anderen Mitgliedsstaat der EU versenden will, muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten ebenfalls verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften beachten. So muss zuvor eine Genehmigung - Bewilligung genannt - von Seiten des Zolls eingeholt und jede Sendung anschließend elektronisch über das IT-Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System) abgewickelt werden. Für die Anmeldung der Sendungen ist grundsätzlich der Versender verantwortlich. Falsche oder fehlerhafte Angaben in den elektronischen Dokumenten können erhebliche Steuerforderungen nach sich ziehen.
Das Seminar wurde speziell für die Weinwirtschaft konzipiert, mit dem Ziel, Betrieben eine kostengünstige Durchführung von Exportgeschäften zu ermöglichen. Bitte beachten Sie: Im Seminar werden ausschließlich Themen des gewerblichen Weinversands (B2B) behandelt! Der Weinversand an Privatpersonen ist nicht Gegenstand der Veranstaltung!