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IHK Trier


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Präsenzveranstaltung
  • Weinversand innerhalb der EU

    Die IHK informiert über den richtigen Umgang mit der Internet-EMCS-Anwendung (IEA)

  • Foto: Iris Bäcker-Görgen
    Wein & Tourismus

    Iris Bäcker-Görgen

    Tel.: 0651 9777-202
    Fax: 0651 9777-965
    baecker@trier.ihk.de

Wer Wein in einen anderen Mitgliedsstaat der EU versenden will, muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten ebenfalls verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften beachten. So muss zuvor eine Genehmigung - Bewilligung genannt - von Seiten des Zolls eingeholt und jede Sendung anschließend elektronisch über das IT-Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System) abgewickelt werden. Für die Anmeldung der Sendungen ist grundsätzlich der Versender verantwortlich. Falsche oder fehlerhafte Angaben in den elektronischen Dokumenten können erhebliche Steuerforderungen nach sich ziehen.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier informiert am Mittwoch, 26. Februar 2025, über die Grundlagen der verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften zum Weinexport. Im Bildungszentrum der IHK erhalten die Teilnehmer ab 10:00 Uhr Einblicke in die verschiedenen Anbindungsmöglichkeiten zur Abwicklung sowie die Teilnahmevoraussetzungen zur Nutzung des kostenlosen IT-Verfahrens des Zolls, EMCS (Excise Movement and Control System). In einem Fallbeispiel wird die praxisnahe Durchführung einer Sendung detailliert dargestellt, so dass die Teilnehmer anschließend selbstständig Sendungen via EMCS abwickeln können.
Das Seminar wurde speziell für die Weinwirtschaft konzipiert, mit dem Ziel, Betrieben eine kostengünstige Durchführung von Exportgeschäften zu ermöglichen. Bitte beachten Sie : Im Seminar werden ausschließlich Themen des gewerblichen Weinversands (B2B) behandelt! Der Weinversand an Privatpersonen ist nicht Gegenstand der Veranstaltung!

Anmeldung

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