|
Stadt/Gemeinde |
Walsdorf |
|
Bezeichnung des Plans |
Ober Michelspesch |
|
Art des Plans |
Bebauungsplan |
|
Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Walsdorf plant im Umfeld des Sportplatzes die Neuausweisung von Wohnbauflächen. Dabei soll ein ca. 3,36 ha großes Flächenareal südwestlich der Ortslage entwickelt werden. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und grenzen unmittelbar an das Siedlungsgefüge an. Anlass für die Ortsgemeinde die Ausweisung von Wohnbauflächen voranzutreiben ist die Nachfrage nach Baugrundstücken. Der Gemeinderat hat sich intensiv mit der Thematik beschäftigt und musste feststellen, dass sämtliche noch freien Grundstücke von Privateigentümern vorgehalten werden und keine gemeindeeigenen Grundstücke zur Verfügung gestellt werden können. Das Plangebiet liegt im Südwesten von Walsdorf. Es wird über die Straße „Am Sportplatz“ erschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans über plant folgende Flurstücke: Flur 51, Nr. 2/2, 3/1, 6/1, 8/1, 10/1, 26/1, 27/1, 29/2, 30/10 107/1 (tlw.),108/2, 109/1 (tlw.), 139/6 und 139/9 (tlw.). |
|
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
|
|
02.10.2026 |
|
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!