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IHK Trier


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  • Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

    gemäß § 45 (1) BBiG

  • Foto: Christian Reuter
    Ausbildung

    Christian Reuter

    Tel.: 0651 9777-350
    Fax: 0651 9777-305
    reuter@trier.ihk.de

    Foto: Eda Cenikli
    Ausbildung

    Eda Cenikli

    Tel.: 0651 9777-354
    Fax: 0651 9777-305
    cenikli@trier.ihk.de

    Foto: Beate Schranz
    Ausbildung

    Beate Schranz

    Tel.: 0651 9777-351
    Fax: 0651 9777-305
    schranz@trier.ihk.de

    Foto: Bernarda Hensel
    Ausbildung

    Bernarda Hensel

    Tel.: 0651 9777-353
    Fax: 0651 9777-305
    hensel@trier.ihk.de

    Foto: Britta Pöhle
    Ausbildung

    Britta Pöhle

    Tel.: 0651 9777-352
    Fax: 0651 9777-305
    poehle@trier.ihk.de

    Foto: Larissa Conermann
    Organisation

    Larissa Conermann

    Tel.: 0651 9777-606
    Fax: 0651 9777-605
    conermann@trier.ihk.de

Auszubildende können nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen. Dabei ist zu beachten, dass die vertragliche Ausbildungszeit bei der vorzeitigen Prüfungszulassung nicht verkürzt wird.

Betriebliche Leistungen

Bei der Beurteilung der betrieblichen Leistungen muss durch den Ausbildungsbetrieb bescheinigt werden, dass dem Auszubildenden bis zum Zeitpunkt der Prüfung alle Ausbildungsabschnitte, die nach der Ausbildungsordnung vorgesehen sind, durchlaufen und alle dort aufgeführten Kenntnisse, Fertigkeiten und Berufserfahrungen tatsächlich vermittelt worden sind und deren Beherrschung auf Grund der bisherigen Leistungen erwartet werden kann. Die betrieblichen Leistungen müssen mit "gut" bewertet werden.

Schulische Leistungen

Bei der Beurteilung durch die Berufsschule ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gerechtfertigt, wenn die Leistungen in den prüfungsrelevaten Fächern mit "gut" (im Mittelwert mit 2,49 oder besser) bewertet werden.

Der Antrag

Das Antragsformular für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie auf Anfrage bei den Ansprechpartnern im Kasten rechts oben. Der Antrag ist bei der Industrie- und Handelskammer bis spätestens zum Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist vom Auszubildenden, vom Ausbildungsbetrieb und der Berufsbildenden Schule vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Anmeldeschluss für die Sommerprüfung ist der 1. Februar und für die Winterprüfung der 1. September des jeweiligen Jahres. Auszubildenden in Berufen, die vor dem praktischen Teil der Abschlussprüfung ein Antrags- und Genehmigungsverfahren (z. B. Projektarbeit, Betrieblicher Auftrag, Fachaufgabe im Einsatzgebiet) durchlaufen müssen, empfehlen wir den Antrag auf vorzeitige Zulassung spätestens vier Wochen vor der offiziellen Annahmefrist einzureichen.

Über den Antrag zur vorzeitigen Zulassung entscheidet die Industrie- und Handelskammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Entscheidung wird dem Prüfungsbewerber schriftlich mitgeteilt.

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