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 (Foto: Finkenherd - Fotolia.com)
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  • 26.06.2025

    Verwendungsnachweis zur Aufbauhilfe RLP

    Was Unternehmen jetzt wissen sollten

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    glaeser@trier.ihk.de

    Foto: Raimund Fisch
    Standortpolitik

    Raimund Fisch

    Tel.: 0651 9777-520
    fisch@trier.ihk.de

Vom Hochwasser 2021 betroffene Unternehmen, die im Rahmen des Wiederaufbaus die Aufbauhilfe RLP beantragt haben, müssen im Rahmen der finalen Antragsformalitäten einen Verwendungsnachweis bei der ISB einreichen.
Dabei entstehen häufig Fragen, bei denen wir Ihnen gerne weiterhelfen möchten.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens (Wiederaufbau) bei der ISB vorzulegen. Die Originalbelege über die Einzelzahlungen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind folgende Unterlagen beizufügen:

•    Sachbericht zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes
•    Abschließende Belegliste zu Reparaturkosten und zu dringend erforderlich temporären Maßnahmen
•    Gutachterrechnung/en
•    aktualisierte Berechnung zur Einkommenseinbuße

Die entsprechenden Formulare zum Verwendungsnachweis und eine dazugehörige Ausfüllhilfe finden Sie unter: Aufbauhilfe RLP 2021 für Unternehmen und Freie Berufe

Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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