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Stadt/Gemeinde |
VG Trier-Land |
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Bezeichnung des Plans |
Gesamträumige Fortschreibung SO "Windenergie" - 1. Änderung |
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Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
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Beschreibung |
Mit Bekanntmachung vom 08.03.2022 ist die hier zu ändernde Gesamträumige Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Trier-Land zum Themenbereich Windenergie in Kraft getreten. Diese Planung fußt auf dem eigens erstellten Konzept, das die Verbandsgemeinde zur Auswahl und begründeten Anwendung von harten und weichen Ausschlusskriterien erarbeitet hat. Die darin ermittelten Flächen sind, nach Abwägung und Anpassung an die Ergebnisse der Umweltprüfung im Umweltbericht, in der Planzeichnung als Sonderbauflächen „Windenergie“ dargestellt worden. Es handelt sich dabei um insgesamt sieben von ehemals acht Flächen unterschiedlicher Größe. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde, somit den Geltungsbereich der geltenden Gesamträumigen Fortschreibung und alle darin dargestellten Sonderbauflächen. 1 Zemmer - südlich bis östlich von Zemmer - 23 ha 2 Welschbillig / Ittel - nördlich von Ittel - 36 ha 3 Kordel - Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung "entfallen" 4 Welschbillig - westlich von Welschbillig (bestehender Windpark) - 81 ha 5 Ralingen - nördlich von Ralingen -89 ha 6 Trierweiler - zwischen Udelfangen, Neuhaus und Trierweiler (bestehender Windpark) -53 ha 7 Igel / Langsur - südlich der Bundesautobahn A 64 - 67 ha 8 Franzenheim - westlich von Hockweiler - 152 ha Gesamt: 501 ha Mit der Festsetzung der sogenannten „Rotor-in-Regelung“ war in der geltenden Planung zudem geregelt worden, dass die Windkraftanlagen innerhalb der Sonderbauflächen „Windenergie“ liegen müssen und dies gewährleistet ist, wenn „das Fundament und der Mast der geplanten Anlage vollständig innerhalb der Sonderbaufläche liegen und der Standort des Mastes so weit von der Grenze der Sonderbaufläche entfernt liegt, dass der Roter der Anlage im Betrieb keine Flächen außerhalb der Sonderbaufläche überstreift.“ Diese Vorgabe wird mit der vorliegenden Planung geändert. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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22.06.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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