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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

VG Südeifel / OG Neuerburg

Bezeichnung des Plans

Räumlicher Teilflächennutzungsplan Bereich Neuerburg -
2. Änderung Gemarkungen Kruchten und Körperich

Art des Plans

Flächennutzungsplan

Beschreibung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst drei Geltungsbereiche. In der Ortsgemeinde Kruchten wird die Neudarstellung von Wohnbauflächen am südlichen Rand der Ortslage angestrebt. Die Wohnbauflächen werden analog der parallel erstellten Bebauungsplanung südlich der Ortslage dargestellt. In Körperich wird im Gegenzug eine Fläche gleicher Größe, die bisher als Wohnbauflächen dargestellt wurde, aus dem aktuellen FNP der ehemaligen VG Neuerburg, heute VG Südeifel, herausgenommen. Der Eingriff macht eine externe Kompensation notwendig, die Fläche wird ebenfalls im Zuge dieses Verfahrens dargestellt.

Die für eine städtebauliche Entwicklung neu vorgesehenen Flächen befinden sich südlich des Baugebietes „Breitfeld“, auf der Ostseite der Hunnenkopfstraße, westlich davon liegen die notwendigen Retentionsflächen. Für die Bebauung, die Retentionsflächen und die zugehörigen Ausgleichs- und Wegeflächen stehen Teile der Grundstücke Gemarkung Kruchten, Flur 12, Flurstück Nr. 16, 17 und 18 und Flur 9, Flurstück 100 und Teile des Wegeflurstücks Nr. 98 zur Verfügung. Die Abgrenzung des in Anspruch zu nehmenden Flächenanteils orientiert sich am Entwurf des Bebauungsplanes.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

01.04.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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