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Stadt/Gemeinde |
Konz / OG Niedermennig u. Krettnach |
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Bezeichnung des Plans |
1. Änderung Teilfortschreibung für den Teilbereich "Regenerative Energien" |
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Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
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Beschreibung |
Der VG-Rat Konz hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Teilbereichs des Flächennutzungsplanes „Regenerative Energien“ durch eine isolierte Positivplanung gemäß § 245 e BauGB einzuleiten. Gegenstand der Planung ist eine Fläche auf der Gemarkung Krettnach. Die Fläche befindet sich östlich der Ortslage Obermennig, angrenzend an die Gebiete der Stadt Trier und der Verbandsgemeinde Trier-Land und bietet Platz für zwei Windenergieanlagen. Da die Fläche „Gemarkung Krettnach“ bereits im Verfahren zum Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Regenerative Energien“ bis 2017 als potenziell geeignet eingestuft wurde und seinerseits aufgrund eines zwischenzeitlich entfallenen Landesziel (mindestens drei Anlagen pro Fläche) nicht weiterverfolgt wurde, ist davon auszugehen, dass die Grundzüge des Windenergiekonzeptes nicht berührt sind. Die ergänzende Darstellung erfolgt auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Krettnach, Flur 1. Die Fläche liegt damit im nördlichen Verbandsgemeindegebiet, an der Grenze zur Verbandsgemeinde Trier-Land, und nördlich der Bundesstraße B 268. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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07.08.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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