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Stadt/Gemeinde |
VG Kelberg / OG Drees |
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Bezeichnung des Plans |
2. Erweiterung "Gewerbepark am Nürburgring" - Einzelfortschreibung |
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Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
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Beschreibung |
Der Zweckverband „Gewerbepark am Nürburgring“ beabsichtigt die 5. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark am Nürburgring“. Die in der Gemarkung Drees, Flur 1 gelegenen Flächen des Änderungsbereichs haben eine Größe von etwa 3,2 ha. Im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans sind die in der südöstlichen Ecke des Plangebiets gelegenen Flächen bereits enthalten und als Grünfläche festgesetzt. Auf der Grundlage des § 9 (1) Nr. 20 und 25b BauGB wurden überlagernde Festsetzungen mit naturfachplanerischen Inhalten getroffen. Der wesentliche Grund für die angestrebte Änderung ist der starke Nachfragebedarf von ansiedlungswilligen Betrieben im Gewerbepark am Nürburgring. Derzeit stehen der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplans jedoch die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans der VG Kelberg entgegen. Aus diesem Grund ergibt sich ein Änderungserfordernis. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll im sogenannten Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB durchgeführt werden. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Gemeindegebiets von Drees. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Wirtschaftswegeparzelle Gemarkung Drees, Flur 1, Nr. 100/1tlw., - im Süden durch die Wirtschaftswegeparzelle Gemarkung Drees, Flur 1, Nr. 103/1 tlw., - im Osten durch die Kreisstraße K 93 und - im Westen durch die Wirtschaftswegeparzellen Gemarkung Drees, Flur 1, Nr. 101/1 und 101/2. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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21.08.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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