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Stadt/Gemeinde |
VG Hermeskeil |
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Bezeichnung des Plans |
Freifllächen-Photovoltaik |
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Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
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Beschreibung |
Um dem Folgen des voranschreitenden Klimawandel entgegenzuwirken, verfolgt die Bundesregierung das Ziel bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Aus diesem Grund muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv vorangetrieben werden. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs durch Erneuerbare Energien, insbesondere Wind -und Solarenergie, gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund erhielt die Verbandsgemeinde Hermeskeil bzw. einzelne Kommunen der Verbandsgemeinde in den vergangenen Jahren zunehmend Anfragen von Landwirtinnen und Landwirten, an Freiflächen-Photovoltaikanlagen interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, in denen um Schaffung von Planungsrecht zur Realisierung solcher Anlagen gebeten wurde. Vor dem Hintergrund der ambitionierten Ausbauziele für erneuerbare Energien und der verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen ist mit einer zunehmenden Nachfrage nach Standorten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu rechnen. Eine ungesteuerte räumliche Entwicklung solcher Anlagen kann zu Konflikten mit Belangen des Landschaftsbildes, der Landwirtschaft sowie weiteren Freiraumfunktionen führen. Daher kommt einer vorausschauenden und gesamträumlichen Steuerung der Freiflächen-Photovoltaik eine besondere Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang hatte der Verbandsgemeinderat Hermeskeil beschlossen, eine Potentialflächenermittlung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Vorfeld vorzunehmen und darauf aufbauend eine Steuerung der Entwicklung anzugehen. Auf die Potenzialanalyse wird im Weiteren ergänzend eingegangen. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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10.11.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Claudia Molitor, Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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