|
Stadt/Gemeinde |
VG Bitburger Land |
|
Bezeichnung des Plans |
Teilfortschreibung "Solarenergie" gesamtes Gebiet |
|
Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
|
Beschreibung |
Aus der Beratung und Beschlussfassung zu den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich Änderungen in der Abgrenzung der Plangebiete Malberg (Herausnahme eines gesetzlich geschützten Biotops) und Idesheim-Süd (Einbezug einer Teilfläche des Vorranggebietes Windenergie Idesheim). Das Plangebiet Echtershausen wird im FNP-Verfahren wegen der Lage in der Kernzone des Naturparks nicht weiter verfolgt und entfällt. Es ergeben sich somit folgende Gebietsänderungen: Sonderbaufläche Malberg wird von 19,8 ha auf 16,0 ha verkleinert; Sonderbaufläche Idesheim Süd wird von 6,9 ha auf 10,2 ha vergrößert und der im Vorranggebiet Windenergie liegende Teil des Plangebiets wird als Sonderbaufläche für regenerative Energien ausgewiesen (gelb markiert), der übrige Teil als Sonderbaufläche für Photovoltaik. Wegen dieser Planänderungen wird mit den hier vorliegenden Unterlagen eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. In der VG Bitburger Land sollen an insgesamt 17 Standorten erdgebundene Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) errichtet werden. Mit Ausnahme eines Standortes auf einer ehemaligen Rohstoffabbaufläche (OG Nattenheim) sollen alle übrigen Standorte bauleitplanerisch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen entwickelt werden. |
|
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
|
|
19.05.2026 |
|
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!