Stadt/Gemeinde |
VG Arzfeld, OG Arzfeld, Lauperath und Krautscheid |
Bezeichnung des Plans |
44. Teilfortschreibung |
Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
Beschreibung |
In der VG Arzfeld gilt seit 2016 die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans. In diesem Plan sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für das Gebiet der Verbandsgemeinde insgesamt 340 ha Sondergebiete für Windenergienutzung dargestellt. Im Plan ist außerdem festgelegt, dass außerhalb der Sondergebiete die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) nicht zulässig ist. Allerdings trifft für eine etwa 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid bzw. südwestlich von Lauperath (westlich angrenzend an den bestehenden Windpark Lauperath) die geltende FNP-Teilfortschreibung Windenergie keine Aussage zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von WEA. Das Gebiet ist im FNP derzeit als „Fläche ohne Darstellung / Festlegung zur Windenergienutzung (gem. § 5 (1) BauGB) gekennzeichnet. Grund für diese Darstellung war, dass damals der Innenbereich von Krautscheid nicht durch eine Satzung abgegrenzt war und deshalb der notwendige Schutzabstand zum Wohngebiet nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Zwischenzeitlich wurde eine Klarstellungssatzung erlassen, die dieses Regelungsdefizit behebt. Somit kann jetzt der notwendige Schutzabstand eindeutig bestimmt werden. Danach sind im aktuell unbestimmten Bereich im FNP auf dem größten Teil der Fläche keine WEA zulässig. Ein Ziel der Planänderung ist daher für dieses Gebiet die Festlegung im FNP zu treffen, dass dort keine WEA zulässig sind. Auf der Gemarkung Lauperath (VG Arzfeld) und der Gemarkung Uppershausen (VG Südeifel) sollen zwei alte Windenergieanlagen zurückgebaut und jeweils durch eine moderne WEA heutiger Größenordnung ersetzt werden (Repowering). Die Altanlage in Lauperath soll durch eine neue Anlage auf der Gemarkung Hölzchen, Ortsgemeinde Arzfeld ersetzt werden und die alte Anlage auf der Gemarkung Uppershausen (VG Südeifel) durch eine neue Anlage auf der Gemarkung Krautscheid (VG Arzfeld). Der planungsrechtlich zulässige Abstand von der maximal 2-fachen Höhe der neuen Anlage zur Altanlage wird in beiden Fällen eingehalten, allerdings liegen die neuen Standorte nicht in ausgewiesenen Sondergebieten für Windenergienutzung. Es ist daher ein weiteres Ziel der geplanten Änderung des FNP im Bereich der beiden geplanten Repowering-Vorhaben zusätzliche Sondergebiete im Zuge einer isolierten Positivplanung im Umfang von insgesamt maximal 4 ha auszuweisen. |
Plandokumente und Informationen |
www.vg-arzfeld.de |
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15.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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