|
Stadt/Gemeinde |
VG Arzfeld / OG Arzfeld |
|
Bezeichnung des Plans |
40. Teilfortschreibung FNP TB BPlan "Kreuzstraße" |
|
Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
|
Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Arzfeld möchte mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Kreuzstraße“ der konstant hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen Rechnung tragen und ein neues Wohnbaugebiet ausweisen. Das neue Baugebiet „Kreuzstraße“ soll sich räumlich an die östlich der Bahnhofstraße (B 410) befindlichen Wohnbauten anschließen. Es ist beabsichtigt, die Fläche im Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuweisen. Die aktuell im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld (Stand 2010) als Landwirtschaftsfläche dargestellte Fläche soll dafür als neue Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt werden. |
|
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
|
|
03.03.2026 |
|
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!