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Stadt/Gemeinde |
VG Arzfeld, OG Oberpierscheid |
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Bezeichnung des Plans |
46. Teilfortschreibung zu Teilbereich BPlan "Kapellenstraße" |
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Art des Plans |
Flächennutzungsplan |
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Beschreibung |
Bei dem gewählten Standort des geplanten Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans in eine Wohnbaufläche bzw. Grünfläche notwendig. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die gemeindliche Erschließungsstraße „Kapellenweg“ an. Aufgrund der umliegenden Wohnbebauung ist davon auszugehen, dass für alle Ver- und Entsorgungsaufgaben die entsprechenden Systeme erweitert werden können. Da es sich lediglich um ein einzelnes Baugrundstück handelt ist keine innere Erschließung notwendig. Das Plangebiet an der Gemeindestraße „Kapellenweg“ mündet in der Ortsmitte in die Kreisstraße 123, die als „Prümtalstraße“ die Ortslage in ca. 800m Entfernung an die L9 anbindet. Die Ortsgemeinde Oberpierscheid möchte für eine ortsansässige Familie die Möglichkeit einer Wohnbaufläche zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses schaffen. Das Plangebiet steht den Antragstellern bereits zur Verfügung, es liegt bereit seine konkrete Absicht zur Umsetzung der Baumaßnahme vor sowie eine Bauantragsplanung zugrunde. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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10.07.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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