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IHK Trier


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  • VG Arzfeld, OG Oberpierscheid, 46. TFS Flächennutzungsplan Teilbereich Bebauungsplan "Kapellenweg"

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    ebel@trier.ihk.de

    Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de

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    Claudia Molitor

    Tel.: 0651 9777-921
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Stadt/Gemeinde

VG Arzfeld, OG Oberpierscheid

Bezeichnung des Plans

46. Teilfortschreibung zu Teilbereich BPlan "Kapellenstraße"

Art des Plans

Flächennutzungsplan

Beschreibung

Bei dem gewählten Standort des geplanten Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans in eine Wohnbaufläche bzw. Grünfläche notwendig. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die gemeindliche Erschließungsstraße „Kapellenweg“ an. Aufgrund der umliegenden Wohnbebauung ist davon auszugehen, dass für alle Ver- und Entsorgungsaufgaben die entsprechenden Systeme erweitert werden können. Da es sich lediglich um ein einzelnes Baugrundstück handelt ist keine innere Erschließung notwendig. Das Plangebiet an der Gemeindestraße „Kapellenweg“ mündet in der Ortsmitte in die Kreisstraße 123, die als „Prümtalstraße“ die Ortslage in ca. 800m Entfernung an die L9 anbindet. 

Die Ortsgemeinde Oberpierscheid möchte für eine ortsansässige Familie die Möglichkeit einer Wohnbaufläche zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses schaffen. Das Plangebiet steht den Antragstellern bereits zur Verfügung, es liegt bereit seine konkrete Absicht zur Umsetzung der Baumaßnahme vor sowie eine Bauantragsplanung zugrunde.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

10.07.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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