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  • VG Arzfeld, OG Oberpierscheid, 34. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan "Dorfstraße"

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Stadt/Gemeinde

VG Arzfeld OG Oberpierscheid

Bezeichnung des Plans

34. Teilfortschreibung zu Bebauungsplan Dorfstraße

Art des Plans

Flächennutzungsplan

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Oberpierscheid beabsichtigt, Grundstücke in einer Gesamtgröße von rund 5.000 m² einer aktiven Wohnnutzung zuzuführen.
Hierzu war angedacht, den gemeinsamen Bebauungsplan „Dorfstraße“ mit dem Teilbereich A „Nördliche Dorfstraße“ und Teilbereich B „Südliche Dorfstraße“ aufzustellen. Dieser sollte ursprünglich im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) entwickelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. Juli 2023 jedoch ein Urteil gesprochen, nach dem das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB unionswidrig ist und demnach nicht angewendet werden darf. Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB oder beschleunigten Verfahrens nach § 13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ist vorliegend ebenfalls nicht gegeben. Aufgrund der höchstinstanzlichen Rechtsprechung wurde der Bebauungsplan demzufolge ins Regelverfahren gemäß § 30 Abs. 1 BauGB überführt.
Im Zuge des weiteren Verfahrens hat sich jedoch gezeigt, dass die städtebauliche Entwicklung des Teilbereichs B „Südliche Dorfstraße“ baurechtlich durch eine sogenannte „Ergänzungssatzung“ erfolgen kann. Die Ortsgemeinde hat daher beschlossen, die Verfahren zu trennen.
Geplant ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) i. S. d. § 4 BauNVO.
Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB), ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V .m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Plandokumente und Informationen

www.vg-arzfeld.de


Rückmeldefrist an IHK

22.08.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




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