Für Lieferungen in Drittländer werden je nach Einfuhrbestimmungen des entsprechenden Landes verschiedene Außenhandelsdokumente benötigt. Dabei kann es sich je nach Ware und Zielland um Ursprungszeugnisse, beglaubigte Handelsrechnungen und/ oder weitere Bescheinigungen handeln. Zuständig für die Ausstellung beziehungsweise Bestätigung der Dokumente sind in Deutschland die Industrie- und Handelskammern. Daneben sind die IHKs oft auch bei der Beantragung von Visa für deutsche und ausländische Geschäftsreisende eingebunden und stellen EU-Bescheinigungen für Mitgliedsunternehmen aus.
Detaillierte Informationen zum Verfahren, den Voraussetzungen und den Inhalten:
International
Gudrun Wewering
Tel.: 0651 9777-210
Fax: 0651 9777-205
wewering@trier.ihk.de