Wenn die für Binnenmarkt und Industrie zuständigen Ministerinnen und Minister der EU am 24. September über zentrale Vorhaben zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beraten, muss auch die konsequente Weiterentwicklung des Binnenmarkts im Fokus stehen. Darauf weisen die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern mit Blick auf die Sitzung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ hin. Denn gerade für die international eng verflochtene Wirtschaft in Rheinland-Pfalz sind verlässliche und einheitliche Regeln im europäischen Binnenmarkt von zentraler Bedeutung. Unterschiedliche nationale Vorschriften sowie Registrierungs-, Melde- und Verwaltungsverfahren erschweren den grenzüberschreitenden Handel und belasten besonders kleine und mittlere Unternehmen. Die IHKs fordern deshalb, bestehende Binnenmarkthürden konsequenter abzubauen und neue europäische Regelungen von Beginn an möglichst bürokratiearm und einheitlich auszugestalten.
„Ein gemeinsamer Markt muss für Unternehmen auch als gemeinsamer Markt erlebbar sein“, erklärt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Wenn Unternehmen in mehreren Mitgliedstaaten unterschiedliche Registrierungen vornehmen, nationale Portale bedienen oder zusätzliche Melde- und Vertreterpflichten erfüllen müssen, entfernen wir uns in der Praxis vom eigentlichen Gedanken des Binnenmarkts.“
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