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  • Umschulungsvertrag

  • Foto: Thomas Mersch
    Ausbildung

    Thomas Mersch

    Tel.: 0651 9777-340
    Fax: 0651 9777-305
    mersch@trier.ihk.de

    Foto: Jürgen Thomas
    Ausbildung

    Jürgen Thomas

    Tel.: 0651 9777-330
    Fax: 0651 9777-305
    thomas@trier.ihk.de

Berufliche Umschulung kann betriebliche Umschulung, aber auch außerbetriebliche Umschulung sein. Sie erfolgt in der Regel aufgrund eines Umschulungsvertrages, den die Umschulenden mit den Umzuschulenden schließen.

Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, Umschulungsverhältnisse ebenso eingehend und zwingend zu regeln wie Ausbildungsverhältnisse. Daher kann der Inhalt von Umschulungsverträgen unter Beachtung der allgemeinen Rechtsgrundsätze frei vereinbart werden.

Die vertragsrechtlichen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes über Berufsausbildungsverhältnisse finden auf den Umschulungsvertrag, soweit nichts anders vereinbart ist, keine Anwendung.

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