Berufliche Umschulung kann betriebliche Umschulung, aber auch
außerbetriebliche Umschulung sein. Sie erfolgt in der Regel aufgrund
eines Umschulungsvertrages, den die Umschulenden mit den Umzuschulenden
schließen.
Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet,
Umschulungsverhältnisse ebenso eingehend und zwingend zu regeln wie
Ausbildungsverhältnisse. Daher kann der Inhalt von Umschulungsverträgen
unter Beachtung der allgemeinen Rechtsgrundsätze frei vereinbart
werden.
Die vertragsrechtlichen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes
über Berufsausbildungsverhältnisse finden auf den Umschulungsvertrag,
soweit nichts anders vereinbart ist, keine Anwendung.
Ausbildung
Thomas Mersch
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