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Stadt/Gemeinde |
Üttfeld |
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Bezeichnung des Plans |
Bereich "Huf" - Ergänzungssatzung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Es sollen die derzeit unbebaute Außenbereichsflächen durch die Aufstellung einer Ergänzungssatzung als Wohnbauflächen in den bauplanungsrechtlichen Innenbereich einbezogen werden. Auf diese Weise soll eine zusätzliche Wohnbebauung ermöglicht werden. Die Bebauung orientiert sich an der Umgebungsstruktur, sodass eine geordnete städtebauliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet wird. Gleichzeitig mit der Ergänzung der bestehenden Satzung soll der Grenzverlauf der bestehenden Klarstellungssatzung am östlichen Anschlussbereich an die Planung angepasst werden bzw. am nordwestlichen Rand an die vorhandene Bebauung. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst das Flurstück in der Gemarkung Huf, Flur 1, Nr. 40/3. Die Erweiterungsfläche befindet sich am südwestlichen Ortsrand der Ortslage Huf. Im Norden grenzt die einzubeziehende Fläche an die K 145 an. Nördlich der Kreisstraße schließen sich bebaute Anwesen an. Auch im Osten grenzt die neue Baufläche an vorhandene Bebauung an, im Süden und Westen an intensiv bewirtschaftete Ackerflächen. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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06.02.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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