Die Türkei hat im Rahmen des bestehenden MEDOS-Systems eine Neuerung bei der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungsdokumenten eingeführt. Seit dem 8. April 2020 werden Ursprungszeugnisse und Form A-Dokumente von den in der Türkei zuständigen Behörden (z.B. Industrie- und Handelskammern) nur noch elektronisch über MEDOS bereitgestellt. Eine manuelle Ausstellung mit Unterschrift und „Nassstempel“ entfällt. Jedes elektronisch ausgestellte und bestätigte Dokument ist mit einem spezifischen und nicht reproduzierbaren Verifizierungscode versehen, so dass die Richtigkeit und Authentizität der Dokumente überprüft werden kann.
Die dazugehörige Verbalnote der türkischen Botschaft mit der Nummer 31236194 finden Sie hier .
Die dazugehörige Verbalnote der türkischen Botschaft mit der Nummer 31236194 finden Sie hier .