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Motiv: Neben einer dunkelblauen Weltkugel schweben mehrere blaue Coronaviren. (Foto: J BOY - stock.adobe.com)
(Foto: J BOY - stock.adobe.com)
  • 20.04.2020

    Türkei erlässt Maßnahmen im Zoll- und Transportbereich

    Maßnahmen gelten seit dem 8. April

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Die Türkei hat im Rahmen des bestehenden MEDOS-Systems eine Neuerung bei der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungsdokumenten eingeführt. Seit dem 8. April 2020 werden Ursprungszeugnisse und Form A-Dokumente von den in der Türkei zuständigen Behörden (z.B. Industrie- und Handelskammern) nur noch elektronisch über MEDOS bereitgestellt. Eine manuelle Ausstellung mit Unterschrift und „Nassstempel“ entfällt. Jedes elektronisch ausgestellte und bestätigte Dokument ist mit einem spezifischen und nicht reproduzierbaren Verifizierungscode versehen, so dass die Richtigkeit und Authentizität der Dokumente überprüft werden kann.

Die dazugehörige Verbalnote der türkischen Botschaft mit der Nummer 31236194 finden Sie hier .

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