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IHK Trier


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  • Trier, Flächennutzungsplan 7. Änderung und Bebauungsplan BK 37

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    ebel@trier.ihk.de

    Foto: Henry-Justus Erbel
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    Henry-Justus Erbel

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    Kevin Gläser

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    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
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Stadt/Gemeinde

Trier

Bezeichnung des Plans

BK 37 und 7. Änderung

Art des Plans

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Beschreibung

Die WI Energy GmbH beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Kürenz der Stadt Trier. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungsplan umfassen ein Plangebiet, südlich angrenzend an die Siedlung Domäne Avelsbach, mit einer Flächengröße von rund 9,8 ha. Innerhalb der Sondergebietsfläche gem. Bebauungsplan ist die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen geplant. Die Solarmodule werden auf sogenannten Modultischen zusammengefasst, die wiederum in parallelen Reihen im Gelände angeordnet werden. Dabei können die Module gleich ausgerichtet (meist südexponiert), oder gegenläufig
ausgerichtet (meist ost-west-exponiert) angeordnet werden. Die Modultische entsprechen dabei einer einfachen Pult- bzw. Satteldachkonstruktion mit einem entsprechenden Stützwerk aus Metall. Die Module beginnen bei rund 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von etwa 3,0 bis 3,5 m über Geländeniveau. Für die Unterbringung der technischen Infrastruktur (Trafostation, Wechselrichter, Stromspeicher) werden Nebenanlagen mit einer Höhe von ebenfalls etwa 3,0 bis 3,5 m aufgestellt. Sonderbauten i.S.v. Kameramasten zur Videoüberwachung o.a. sind bis 6,0 m zulässig.
Der Unterwuchs soll als Grünland entwickelt und dauerhaft gepflegt werden. Das Gelände wird umlaufend eingezäunt und über eine oder mehrere Toranlagen zugängig gemacht. Zur Einbindung der Anlage ins Landschaftsbild sind in Bereichen ohne abschirmende Gehölzkulisse an der Außenseite der Zaunanlage Gehölzpflanzungen vorgesehen.
Bei den beispielhaft dargestellten Transformatoren handelt es sich i.d.R. um Kompaktstationen aus Beton mit Bauartzulassung. Die Kompaktstationen haben in der Regel eine Grundfläche von bis zu 2,50 x 3,60 m und eine Höhe von 2,65 m. Sie werden ohne die Verwendung eines
Fundamentes auf einer Schottertragschicht aufgestellt. Alternativ können Zentrale Wechselrichter und Trafostation auch in einer baulichen Anlage vereint werden. Diese Containerstationen aus Metall mit Bauartzulassung haben in der Regel eine Grundfläche von
ca. 2,90 x 6,40 Meter und eine Höhe von 2,90 Meter. Sie werden unter Verwendung von Punkt oder Streifenfundamenten aufgestellt (siehe Abbildung 1).

Plandokumente und Informationen

www.trier.de


Rückmeldefrist an IHK

22.08.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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