01.02.2016
Tourismus- oder Gästebeitrag
Dieser Text ist vom 01.02.2016 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Die Diskussion ist eröffnet
Nach langer, kontrovers geführter Diskussion hat die Landesregierung im Dezember 2015 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf den Weg gebracht. Seit Januar 2016 wird nun den Kommunen die Möglichkeit gegeben, sowohl von den Unternehmen einen sogenannten „Tourismusbeitrag“ als auch von den Übernachtungsgästen einen „Gästebeitrag“ zu erheben.
Das angepasste Gesetz ist eine Mischung aus dem alten rheinland-pfälzischen Kurortegesetz, nach dem in anerkannten Kurorten und Fremdenverkehrsgemeinden schon seit vielen Jahren eine Fremdenverkehrsabgabe von den Unternehmen verlangt werden konnte, und einer „Kulturabgabe“ oder „Bettensteuer“, an deren Einführung viele Gemeinden vor Jahren mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage gescheitert sind.
Im Vorfeld dieser Entscheidung im rheinland-pfälzischen Landtag hatten sich die IHKs ablehnend zu den Vorschlägen geäußert und sich gegen die Einführung neuer Abgaben ausgesprochen. Außerdem hatten die Kammern das fehlende Mitspracherecht der Unternehmerschaft bei der Mittelverwendung deutlich kritisiert.
Spagat der Kommunen
Das neue Kommunalabgabengesetz gibt nunmehr allen Gemeinden, unabhängig davon, ob sie als Tourismusgemeinde anerkannt sind oder nicht, die Möglichkeit, die leeren Haushaltssäckel zur Finanzierung touristischer Infrastrukturmaßnahmen zu füllen. Neben der klassischen Tourismuswerbung sowie Herstellung, Betrieb und Unterhaltung touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen können Beiträge nach neuer Gesetzeslage auch für Veranstaltungen erhoben werden.
Ein Spagat, den die Kommunen hier zu vollziehen haben. Einerseits sind sie verpflichtet, in Zeiten knapper Haushaltsmittel gerade im Bereich der freiwilligen Aufgaben zu sparen. Das umso mehr, als viele Städte und Gemeinden durch stetig wachsende Aufgaben in den Bereichen Soziales, Schulen und Daseinsvorsorge finanziell die Hände gebunden sind. Andererseits zieht eine Mehrbelastung touristischer Leistungsträger Einschränkungen in der Investitionsbereitschaft nach sich.
Wie der jüngste Branchenbericht der IHK Trier zum Tourismus zeigt, erwirtschaften die Branchen Hotellerie, Gastronomie und Freizeitwirtschaft, aber auch der Handel jährlich rund eine Milliarde Euro Umsatz mit Tages- und Übernachtungsgästen. Das schafft beziehungsweise sichert rund 9000 Arbeitsplätze und sorgt für Steuereinnahmen in Millionenhöhe bei den Kommunen. Das heißt, die Tourismuswirtschaft trägt bereits einen nicht unerheblichen Teil zur Finanzierung der kommunalen Haushalte und damit der touristischen Infrastruktur bei.
Was gehört eigentlich zum Tourismus? Wer profitiert von Veranstaltungen oder touristischen Einrichtungen?
Hier gibt das Gesetz keine klaren Hilfestellungen. Es bleibt offen, welche Einrichtungen und Veranstaltungen in welchem Umfang dem Tourismus dienen oder aber auch im Interesse einer Attraktivitätssteigerung für die Bürger sind. Dazu wird es in einer Stadt wie Trier einigermaßen schwer fallen, die Profiteure räumlich zu erfassen. Während das für die Innenstadt noch nachvollziehbar sein könnte, stellt sich schon die Frage, wieviel Umsatz ein Friseur oder eine Tankstelle in Ehrang oder auf dem Petrisberg mit Urlaubsgästen machen. Selbst wenn in einigen anerkannten Kur- und Fremdenverkehrsorten insoweit Schätzungen bereits geübte Praxis sind, werden sich zumindest außerhalb der klassischen Tourismusorte große Abgrenzungsschwierigkeiten und Klagerisiken ergeben.
Verkannt wird in der Diskussion auch, dass gerade die weichen Standortfaktoren, wie zum Beispiel der Freizeitwert einer Stadt oder Region, auch wichtige Faktoren für die Bürger oder die Gewinnung von Arbeitskräften für eine Stadt oder eine Region sind. Es gibt also durchaus andere Beweggründe, um für ein attraktives Stadtbild und einen hohen Freizeitwert zu sorgen, als nur touristische Aspekte.
Bürokratiekosten – hierzu schweigt der Gesetzgeber
Ziel des Gesetzgebers ist es, den Kommunen neue Einnahmequellen zur Finanzierung touristischer Infrastruktur zu verschaffen. Dass bei der Ermittlung und Vereinnahmung der Abgaben aber zugleich auch Kosten entstehen, verkennt der Gesetzgeber offensichtlich. Da hierfür letztendlich die Gemeinden verantwortlich sind, findet eine Bürokratiekostenrechnung voraussichtlich nicht statt, und wenn kann sie von Gemeinde zu Gemeinde ganz unterschiedlich ausfallen. Zu wünschen bleibt an dieser Stelle nur, dass die Kommunen die Bürokratiekosten ebenso klar ermitteln wie die möglichen Einnahmen. Entscheidend ist ein Augenmaß für das, was am Ende übrig bleibt.
Neben dem Tourismusbeitrag kann nun auch ein sogenannter Gästebeitrag von den Übernachtungsgästen in den Hotels erhoben werden. In den Augen der Befürworter belastet dieser ja nicht die Unternehmen, sondern nur die Urlaubskasse des Gastes. Aber auch hier gilt: Der Wettbewerb der Regionen ist auch ein Preiswettbewerb. Auch wenn es nur ein geringer Beitrag pro Person und Übernachtung sein mag, so wird der Zusatzbeitrag bei einem kostenbewussten Gast in der Summe belastend sein. Zudem wird übersehen, dass es die Hotelbetriebe sind, die mit Datenerfassung, Meldungen und Erklärungen gegenüber den Behörden einen großen Teil der Bürokratielast für die öffentliche Hand übernehmen.
Seitens der IHK wird sehr darauf zu achten sein, dass bei einer geplanten Umsetzung dieser neuen Regeln vor Ort die Wirtschaft frühzeitig in die Entscheidungsprozesse eingebunden wird und die Finanzmittel durch eine Mitwirkung in den Fachgremien in enger Absprache mit den betroffenen Unternehmen verausgabt werden.
Das angepasste Gesetz ist eine Mischung aus dem alten rheinland-pfälzischen Kurortegesetz, nach dem in anerkannten Kurorten und Fremdenverkehrsgemeinden schon seit vielen Jahren eine Fremdenverkehrsabgabe von den Unternehmen verlangt werden konnte, und einer „Kulturabgabe“ oder „Bettensteuer“, an deren Einführung viele Gemeinden vor Jahren mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage gescheitert sind.
Im Vorfeld dieser Entscheidung im rheinland-pfälzischen Landtag hatten sich die IHKs ablehnend zu den Vorschlägen geäußert und sich gegen die Einführung neuer Abgaben ausgesprochen. Außerdem hatten die Kammern das fehlende Mitspracherecht der Unternehmerschaft bei der Mittelverwendung deutlich kritisiert.
Spagat der Kommunen
Das neue Kommunalabgabengesetz gibt nunmehr allen Gemeinden, unabhängig davon, ob sie als Tourismusgemeinde anerkannt sind oder nicht, die Möglichkeit, die leeren Haushaltssäckel zur Finanzierung touristischer Infrastrukturmaßnahmen zu füllen. Neben der klassischen Tourismuswerbung sowie Herstellung, Betrieb und Unterhaltung touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen können Beiträge nach neuer Gesetzeslage auch für Veranstaltungen erhoben werden.
Ein Spagat, den die Kommunen hier zu vollziehen haben. Einerseits sind sie verpflichtet, in Zeiten knapper Haushaltsmittel gerade im Bereich der freiwilligen Aufgaben zu sparen. Das umso mehr, als viele Städte und Gemeinden durch stetig wachsende Aufgaben in den Bereichen Soziales, Schulen und Daseinsvorsorge finanziell die Hände gebunden sind. Andererseits zieht eine Mehrbelastung touristischer Leistungsträger Einschränkungen in der Investitionsbereitschaft nach sich.
Wie der jüngste Branchenbericht der IHK Trier zum Tourismus zeigt, erwirtschaften die Branchen Hotellerie, Gastronomie und Freizeitwirtschaft, aber auch der Handel jährlich rund eine Milliarde Euro Umsatz mit Tages- und Übernachtungsgästen. Das schafft beziehungsweise sichert rund 9000 Arbeitsplätze und sorgt für Steuereinnahmen in Millionenhöhe bei den Kommunen. Das heißt, die Tourismuswirtschaft trägt bereits einen nicht unerheblichen Teil zur Finanzierung der kommunalen Haushalte und damit der touristischen Infrastruktur bei.
Was gehört eigentlich zum Tourismus? Wer profitiert von Veranstaltungen oder touristischen Einrichtungen?
Hier gibt das Gesetz keine klaren Hilfestellungen. Es bleibt offen, welche Einrichtungen und Veranstaltungen in welchem Umfang dem Tourismus dienen oder aber auch im Interesse einer Attraktivitätssteigerung für die Bürger sind. Dazu wird es in einer Stadt wie Trier einigermaßen schwer fallen, die Profiteure räumlich zu erfassen. Während das für die Innenstadt noch nachvollziehbar sein könnte, stellt sich schon die Frage, wieviel Umsatz ein Friseur oder eine Tankstelle in Ehrang oder auf dem Petrisberg mit Urlaubsgästen machen. Selbst wenn in einigen anerkannten Kur- und Fremdenverkehrsorten insoweit Schätzungen bereits geübte Praxis sind, werden sich zumindest außerhalb der klassischen Tourismusorte große Abgrenzungsschwierigkeiten und Klagerisiken ergeben.
Verkannt wird in der Diskussion auch, dass gerade die weichen Standortfaktoren, wie zum Beispiel der Freizeitwert einer Stadt oder Region, auch wichtige Faktoren für die Bürger oder die Gewinnung von Arbeitskräften für eine Stadt oder eine Region sind. Es gibt also durchaus andere Beweggründe, um für ein attraktives Stadtbild und einen hohen Freizeitwert zu sorgen, als nur touristische Aspekte.
Bürokratiekosten – hierzu schweigt der Gesetzgeber
Ziel des Gesetzgebers ist es, den Kommunen neue Einnahmequellen zur Finanzierung touristischer Infrastruktur zu verschaffen. Dass bei der Ermittlung und Vereinnahmung der Abgaben aber zugleich auch Kosten entstehen, verkennt der Gesetzgeber offensichtlich. Da hierfür letztendlich die Gemeinden verantwortlich sind, findet eine Bürokratiekostenrechnung voraussichtlich nicht statt, und wenn kann sie von Gemeinde zu Gemeinde ganz unterschiedlich ausfallen. Zu wünschen bleibt an dieser Stelle nur, dass die Kommunen die Bürokratiekosten ebenso klar ermitteln wie die möglichen Einnahmen. Entscheidend ist ein Augenmaß für das, was am Ende übrig bleibt.
Neben dem Tourismusbeitrag kann nun auch ein sogenannter Gästebeitrag von den Übernachtungsgästen in den Hotels erhoben werden. In den Augen der Befürworter belastet dieser ja nicht die Unternehmen, sondern nur die Urlaubskasse des Gastes. Aber auch hier gilt: Der Wettbewerb der Regionen ist auch ein Preiswettbewerb. Auch wenn es nur ein geringer Beitrag pro Person und Übernachtung sein mag, so wird der Zusatzbeitrag bei einem kostenbewussten Gast in der Summe belastend sein. Zudem wird übersehen, dass es die Hotelbetriebe sind, die mit Datenerfassung, Meldungen und Erklärungen gegenüber den Behörden einen großen Teil der Bürokratielast für die öffentliche Hand übernehmen.
Seitens der IHK wird sehr darauf zu achten sein, dass bei einer geplanten Umsetzung dieser neuen Regeln vor Ort die Wirtschaft frühzeitig in die Entscheidungsprozesse eingebunden wird und die Finanzmittel durch eine Mitwirkung in den Fachgremien in enger Absprache mit den betroffenen Unternehmen verausgabt werden.