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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Sülm

Bezeichnung des Plans

3. Änderung

Art des Plans

Abgrenzungs- und Abrundungssatzung

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Sülm möchte im dargestellten Bereich am südöstlichen Ortsrand die bisherigen Außenbereichsflächen in die bebaute Ortslage einbeziehen und hier eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreichen. Auf der neu einzubeziehenden Fläche am südöstlichen Ortsrand Sülms an der „Dahlemer Straße“ soll ein Doppelhaus im dörflichen Stil errichtet werden, das sich in Art und Maß der Nutzung dem baulichen Bestand der Umgebungsbebauung anpasst. Die Größe des Grundstücks beträgt insgesamt 1.262 m². Auf dem Grundstück wird die Größe der Grundfläche aller baulichen Anlagen mit maximal 400 m² festgesetzt.

Auf den über planten Flächen im Bereich 2 (rückwärtige Grundstücksfläche zum Anwesen Hauptstraße 16) soll zunächst die Errichtung einer Halle für die Lagerung von Heu und Unterbringung von landwirtschaftlichem Gerät zur Bewirtschaftung der Fläche erfolgen. Ähnliche Gebäude gibt es bereits in der näheren Umgebung. Evtl. könnte später hier auch ein Wohngebäude anstelle der Lagerhalle errichtet werden. Aufgrund des Platzbedarfs und der max. zulässigen Grundfläche wird allerdings nicht beides gleichzeitig auf der Fläche möglich sein, sodass dies nur als Ersatzbau angedacht werden kann. Die neu einzubeziehende Fläche auf Flurstück 80/4 beträgt insgesamt 2.350 m², die restliche Grundstücksfläche des zugehörigen Anwesens der Hauptstraße 16 ist bereits in der bestehenden Abgrenzungs- und Abrundungssatzung für die Ortslage Sülm enthalten.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

21.08.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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