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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Schweich-Issel

Bezeichnung des Plans

"Alt-Issel" - 1. Änderung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Bei dem zu ändernden Bebauungsplan handelt es sich um den rechtsgültigen Bebauungsplan „Alt-Issel“ der Stadt Schweich mit Stand des Satzungsbeschlusses vom 23.11.2023. Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist beschränkt auf die textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet. 
Anlassgebend ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. (Zitat BVerwG: „Der Plangeber überschreitet seine Befugnis, wenn er die verordnungsrechtlich vorgegebene Zweckbestimmung (hier: allgemeines Wohngebiet) dadurch nach seinen Vorstellungen ändert, dass er mit Hilfe des § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauNVO 1977 eine ausnahmsweise zulässige Nutzung zu einer allgemein zulässigen Nutzung hochstuft“). Im Bebauungsplan „Alt-Issel“ von 2023 wurden die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 „Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ und die „sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe“ allgemein zugelassen. Sie müssen folgerichtig durch eine Bebauungsplanänderung wieder zu Ausnahmen zurückgeführt werden. Die Änderung kann im Verfahren gemäß § 13a BauGB als sonstige Maßnahme der Innenentwicklung vorgenommen werden.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Änderung ist der Planurkunde zu entnehmen. Sie entspricht dem Geltungsbereich des unveränderten Planes.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

23.09.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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