Stadt/Gemeinde |
Schweich |
Bezeichnung des Plans |
Schlimmfuhr, 8. Änderung |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Ein überregional tätiger Großbäckerei-Betrieb beabsichtigt die Errichtung einer Bäckereifiliale mit Verkaufstheke und Café auf dem Parkplatz des Discounters Aldi in der Bernhard-Becker-Straße in Schweich. Die Filiale soll in Modularbauweise errichtet werden und 38 Sitzplätze für Café-Gäste bereithalten. Zudem ist vorgesehen straßenseitig eine kleine Außen-Terrasse für die Café-Gäste vorgesehen. Durch diesen zusätzlichen Standort soll die bereits bestehende Filiale im Ermesgraben entlastet und Kundenfrequenzen besser verteilt sowie die barrierefreie Nutzung garantiert werden. Für den Standort gilt der Bebauungsplan „Schlimmfuhr – 5.Änderung“ der Stadt Schweich als bauplanungsrechtliche Grundlage. Dieser weist ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ und ein entsprechend dimensioniertes Baufeld für den Aldi-Markt aus. Die Bäckereiverkaufsstelle ist auf dem Parkplatz vorgesehen. Hier fehlt es an einem entsprechenden Baufeld innerhalb des Sondergebietes. Eine Anpassung des Planrechtes ist erforderlich. Die vor diesem Hintergrund beabsichtigte 8. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Schweich für das Teilgebiet „Schlimmfuhr“ beschränkt sich in seinem Geltungsbereich auf den Bereich der geplanten Bäckereiverkaufsstelle mit Café und den dazu gehörigen Stellplätzen. Dementsprechend wird lediglich der auf der Planzeichnung gekennzeichnete Bereich des Bebauungsplanes der Stadt Schweich, Teilgebiet „Schlimmfuhr – 5.Änderung“ überplant. Der restliche Teil bleibt unberührt und ist weiterhin ohne Änderung gültig. |
Plandokumente und Informationen |
www.schweich.de |
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15.07.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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