Stadt/Gemeinde |
Ralingen |
Bezeichnung des Plans |
Solarpark Gemarkung Godendorf, Ralingen, Olk |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Die in Trier ansässige Projektgesellschaft „WI Energy GmbH“ beabsichtigt die Errichtung mehrerer erdgebundener Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Gemarkungen Godendorf, Ralingen und Olk der Ortsgemeinde Ralingen. Es handelt sich um 5 Teilflächen, die sich über den Höhenrücken „Wenzelberg“, nördlich der Ortslage Ralingen und der Anhöhe nordwestlich der Ortslage Olk. Bei den Flächen handelt es sich ausschließlich um landwirtschaftliche Nutzflächen, welche überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Die Flächen werden durch mehrere Wirtschaftswege, Feldgehölze sowie einen Graben untergliedert und umfassen eine Gesamtfläche von 68,1 ha. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der VG Trier-Land werden die betroffenen Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird daher in einem Parallelverfahren geändert. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind im Außenbereich nach § 35 BauGB Abs. 1 Nr. 8 nur in einem 200 m Korridor längs von Autobahnen oder Schienenwegen des überregionalen Netzes sowie gem. Nr. 9 zu oben genanntem Paragrafen als Agri-PV-Anlage im räumlich funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb und einem Flächenumfang von max. 2,5 ha zulässig (Privilegierung). Im vorliegenden Fall greift eine Privilegierung nicht. Daher ist die Voraussetzung für die Errichtung der erdgebundenen Photovoltaikanlagen (Solarparks) auf den vorgesehenen Flächen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 (1) BauNVO und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11(2) BauNVO. |
Plandokumente und Informationen |
www.trier-land.de |
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27.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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