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IHK Trier


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  • Ralingen, Bebauungsplan "Solarpark Godendorf, Ralingen, Olk"

  • Foto: Wilfried Ebel
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    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
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Stadt/Gemeinde

Ralingen

Bezeichnung des Plans

Solarpark Gemarkung Godendorf, Ralingen, Olk

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die in Trier ansässige Projektgesellschaft „WI Energy GmbH“ beabsichtigt die Errichtung mehrerer erdgebundener Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Gemarkungen Godendorf, Ralingen und Olk der Ortsgemeinde Ralingen.
Es handelt sich um 5 Teilflächen, die sich über den Höhenrücken „Wenzelberg“, nördlich der Ortslage Ralingen und der Anhöhe nordwestlich der Ortslage Olk. Bei den Flächen handelt es sich ausschließlich um landwirtschaftliche Nutzflächen, welche überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Die Flächen werden durch mehrere Wirtschaftswege, Feldgehölze sowie einen Graben untergliedert und umfassen eine Gesamtfläche von 68,1 ha.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der VG Trier-Land werden die betroffenen Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird daher in einem Parallelverfahren geändert.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind im Außenbereich nach § 35 BauGB Abs. 1 Nr. 8 nur in einem 200 m Korridor längs von Autobahnen oder Schienenwegen des überregionalen Netzes sowie gem. Nr. 9 zu oben genanntem Paragrafen als Agri-PV-Anlage im räumlich funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb und einem Flächenumfang von max. 2,5 ha zulässig (Privilegierung). Im vorliegenden Fall greift eine Privilegierung nicht. Daher ist die Voraussetzung für die Errichtung der erdgebundenen Photovoltaikanlagen (Solarparks) auf den vorgesehenen Flächen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 (1) BauNVO und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11(2) BauNVO.

Plandokumente und Informationen

www.trier-land.de


Rückmeldefrist an IHK

27.08.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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