Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
Tel.: 0651 9777-530
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Die EU-Chemikalienverordnung (REACH) ist bereits seit Juni 2007 in Kraft. Bis zum 1. Dezember 2008 hatten Hersteller und Importeure Zeit, die Vorregistrierung ihrer Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki (http://echa.europa.eu) vorzunehmen. Wer diese Frist verpasst hat, kann die mehrjährigen Fristen zur Vorlage einer vollständigen Registrierung nicht in Anspruch nehmen. Für ihn gilt: Entweder sofort registrieren oder die Chemikalie vom Markt nehmen.
Nicht betroffen ist in jedem Fall, wer Mengen von weniger als einer Tonne pro Jahr herstellt oder importiert.
Wenn die Vorregistrierung rechtzeitig vorgenommen wurde laufen/liefen für die Registrierung folgende Fristen: