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  • REACH – EU – Chemikalienverordnung

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    glaeser@trier.ihk.de

  • REACH – EU – Chemikalienverordnung

    Die EU-Chemikalienverordnung (REACH) ist bereits seit Juni 2007 in Kraft. Bis zum 1. Dezember 2008 hatten Hersteller und Importeure Zeit, die Vorregistrierung ihrer Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki (http://echa.europa.eu) vorzunehmen. Wer diese Frist verpasst hat, kann die mehrjährigen Fristen zur Vorlage einer vollständigen Registrierung nicht in Anspruch nehmen. Für ihn gilt: Entweder sofort registrieren oder die Chemikalie vom Markt nehmen.

    Nicht betroffen ist in jedem Fall, wer Mengen von weniger als einer Tonne pro Jahr herstellt oder importiert.

    Wenn die Vorregistrierung rechtzeitig vorgenommen wurde laufen/liefen für die Registrierung folgende Fristen:

    • 1. Dezember 2010 für Stoffe > 1.000 t/a,
    • 1. Juni 2013 für Stoffe > 100 t/a und
    • 1. Juni 2018 für Stoffe > 1 t/a.

    Hiervon sind besonders kleine und mittlere Unternehmen betroffen.

    Wichtiger Hinweis für nachgeschaltete Anwender:

    Die ECHA hat eine Liste der Stoffe veröffentlicht, die die Unternehmen bisher nach REACH registriert haben. Alle nachgeschalteten Anwender sollten diese Liste nach ihren Stoffen untersuchen. Wenn der Stoff nicht auf der Liste steht, besteht dringender Handlungsbedarf.

    Eine wichtige Hilfestellung für Betroffene bietet der REACH-helpdesk (https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html)

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