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IHK Trier


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Die grundlegenden Vorgaben für die Durchführung der Ausbildung und Prüfung sind im Berufsbildungsgesetz geregelt:
Berufsbildungsgesetz.

Weiterführende Bestimmungen für die konkrete Durchführung von Prüfungen im Zuständigkeitsbereich der IHK-Trier sind in der Prüfungsordnung festgelegt: Prüfungsordnung der IHK Trier
In der Ausbildungsverordnung des jeweiligen Berufes ist festgelegt welche Kompetenzen, wie geprüft werden. Sie finden hier folgende berufsspezifische Informationen:

  • Prüfungsbereiche (Fächer)
  • Wahlqualifikationen und Wahlmöglichkeiten (Prüfungsvarianten)
  • Prüfungszeiten und Fristen
  • Gewichtung der Prüfungsbereiche
  • Vorschriften für die Methoden der Kompetenzfeststellung
  • Bestehensregeln
  • Vorschriften für mündliche Ergänzungsprüfungen

Die Ausbildungsordnung ihres Berufes finden Sie auf der Seite des Bundesinstitutes für Berufsbildung: www.bibb.de.


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