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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Preist

Bezeichnung des Plans

Bei der Kirch

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Um der stetigen Nachfrage nach Bauland / Wohnraum in der Gemeinde Rechnung zu tragen, beabsichtigt die Gemeinde die baurechtliche Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebiets“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer derzeitigen landwirtschaftlich genutzten Fläche. Ziel ist es, durch einschlägige orts- und regionaltypische Festsetzung eine Wohnbebauung zu schaffen, die sich bestmöglich in das Orts- und Landschaftsbild einfügt. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich südwestlich am Ortsrand von Preist. Die Entfernung zur Stadt Speicher beträgt ca. 5 km. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von ca. 15.640 m² und umfasst in der Ortsgemeinde Preist folgende Flurstücke: Flur 17 - Flurstücke 188, 189, 190, 191, 192 vollständig sowie die Flurstücke 186, 193, 194, 195 und 199 teilweise.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK


14.08.2026

Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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