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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Plütscheid

Bezeichnung des Plans

Krummenacker

Art des Plans

Aufhebung des Bebauungsplans

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Plütscheid hat am 16.06.1997 den Bebauungsplan „Krummenacker“ gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von drei Windenergieanlagen geschaffen. Diese Anlagen wurden im Jahr 2000 in Betrieb genommen. Aufgrund des Alters der Anlagen ist ein Austausch dieser Anlagen durch eine modernere sowie leistungsstärkere Anlage am gleichen bzw. nahegelegenen Standort im Rahmen eines Repowering angedacht.

Der Bebauungsplan „Krummenacker“ trifft insbesondere Festsetzungen zur Art. zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche. Diese Festsetzungen stehen nicht im Einklang mit den Anlagetypen der heutigen Generation. Zur Realisierung des Repowerings an diesem Standort ist somit die Aufhebung des Bebauungsplanes notwendig.

Plandokumente und Informationen

www.vg-arzfeld.de


Rückmeldefrist an IHK

13.03.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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