|
Stadt/Gemeinde |
VG Saarburg-Kell |
|
Bezeichnung des Plans |
Kommunale Wärmeplanung VG Saarburg-Kell |
|
Art des Plans |
Planfeststellungsverfahren |
|
Beschreibung |
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungswerkzeug, um das Handlungsfeld Wärme innerhalb der nachhaltigen Stadtentwicklung gestalten zu können. Die Kommunen entwickeln dabei eine Strategie zum langfristigen Umbau der Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität, die die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Sie enthält eine Analyse des Wärmebedarfs vor Ort und Maßnahmen, wie dieser mit erneuerbaren und emissionsfreien Energien perspektivisch gedeckt werden kann. Mit Hilfe der kommunalen Wärmeplanung soll die Transparenz bezüglich der klimaneutralen Wärmeversorgung gegenüber der gesamten Gesellschaft erhöht werden. Sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen und die Verbandsgemeindeverwaltung soll Planungssicherheit für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung geschaffen werden. Durch die Wärmeplanung verfügen Kommunen über einen starken Hebel, um die Wärmewende sowohl schneller als auch effizienter voranzutreiben. Der ganzheitlich und konsequent auf die Klimaneutralität ausgerichtete Ansatz eröffnet der Verwaltung und kommunalen Entscheidungsebene einen strategischen Fahrplan, der ihre Arbeit in den Folgejahren Orientierung geben kann. Ein Wärmeplan ersetzt dabei niemals eine ortsgenaue Planung eines Wärmenetzes oder detailliertere Betrachtungen in einem Quartier. Die Potenzialanalyse zeigt dabei auf, welche erneuerbaren Energiequellen und Effizienzmaßnahmen im Gebiet zur Verfügung stehen und wie groß ihr Beitrag zur Wärmeversorgung sein kann. Sie macht deutlich, welche Möglichkeiten realistisch nutzbar sind und welche eher begrenzt zur Verfügung stehen. Damit bildet sie die Grundlage für die Entwicklung des Zielszenarios und für die Auswahl passender Maßnahmen. |
|
Plandokumente und Informationen |
www.saarburg-kell.de |
|
|
28.02.2026 |
|
Ansprechpartner IHK Trier |
Christian Kien |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!