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Stadt/Gemeinde |
Pintesfeld |
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Bezeichnung des Plans |
"Nördliche Dorfstraße - 1. Änderung" - Ergänzungssatzung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Hintergrund der Änderung ist ein aktuelles Bauvorhaben zur Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes, welches zwar außerhalb des aktuellen Geltungsbereichs der Satzung liegt, der Anbau jedoch würde auf einem als private Grünfläche ausgewiesenen Teil des Grundstücks errichtet werden. Hier ist also eine Anpassung erforderlich. Gleichzeitig sollen auch die Gebäude, welche außerhalb des ursprünglich vorgesehenen Baufensters liegen, legalisiert werden. Das Privatgrundstück (Nr. 12/1 und Nr. 12/3) umfasst eine rund 3.255 m² große Fläche am nördlichen Ortsrand von Pintesfeld. Im Zuge der 1. Änderung soll auf der gegenüberliegenden Seite auf dem Flurstück 13, Flur 51 eine öffentliche Grünfläche ausgewichen werden, welche von der Ortsgemeinde bereits jetzt entsprechend genutzt wird. Auf dieser Grünfläche wird ein untergeordneter Bereich mit einem Baufenster versehen, um dort einen genehmigungsfreien Lagerschuppen für gemeindliche Gerätschaften errichten zu können. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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27.02.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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