Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
Tel.: 0651 9777-530
Fax: 0651 9777-505
glaeser@trier.ihk.de
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Für Einweggetränkeverpackungen besteht gemäß §9 Verpackungsverordnung die Verpflichtung aller beteiligten Vertriebsakteure, entlang der Handelsketten einen Pfandbetrag in Höhe von 0,25 Euro inklusive Umsatzsteuer von ihrem jeweiligen Abnehmer bis hin zu den Endverbrauchern zu erheben. Pfandpflichtige Getränkeverpackungen sind als solche zu kennzeichnen und über ein bundesweites System einer Verwertung zuzuführen. Hierfür wurde die Deutsche Pfandsystem GmbH gegründet. Einwegverpackungen in folgenden Getränkebereichen sind gemäß §9 Abs. 2 Verpackungsverordnung pfandpflichtig: