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Stadt/Gemeinde |
Oberpierscheid |
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Bezeichnung des Plans |
"Prümtalstraße" - Ergänzungssatzung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Die OG Oberpierscheid hat sich dazu entschlossen auf Antrag der Grundstückseigentümer über eine Ergänzungssatzung zusätzliche Außenbereichsflächen in die bebaute Ortslage einzubeziehen. Die Abgrenzung der Satzung richtet sich im Wesentlichen nach den grundsätzlichen Anforderungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in unmittelbarer Angrenzung an die bestehende Ortslage. Unter Abwägung aller Belange begründet die Ortsgemeinde die Satzung wie folgt: - Schaffung von Baurecht für die Ansiedlung einer Familie, damit Stärkung des ländlichen Raumes; - Abrundung der bebauten Ortslage in südlicher Richtung. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst in der OG Oberpierscheid das folgende Flurstück: Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück 123/3 teilweise. Der Geltungsbereich befindet sich am Ortseingang in südöstlicher Richtung und umfasst insgesamt 2.934 m², wovon ca. 1.500 m² als Wohnbaufläche ausgewiesen werden sollen. Im Osten und Westen grenzt das Satzungsgebiet unmittelbar an die bestehende Bebauung innerhalb der Ortslage an. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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06.03.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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