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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Oberpierscheid

Bezeichnung des Plans

Kapellenweg

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Oberpierscheid beabsichtigt im Zuge des Verfahrens eine Baustelle als Wohnbaufläche auszuweisen. Das Plangebiet „Kapellenweg“ ist im aktuellen Flächennutzungsplan zum Teil bereits als Mischbaufläche und landwirtschaftlicher Fläche dargestellt. Mit dem Bebauungsplan soll auf dieser Baufläche nun Baurecht für ein Einfamilienwohnhaus geschaffen werden. Die Umgebungsnutzung im Kapellenweg besteht aus Wohngebäuden mit entsprechenden Nebengebäuden sowie landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Als geplante künftige Nutzung des Plangebiets ist für das Grundstück Wohnbebauung bzw. ein Allgemeines Wohngebiet WA i. S. d. § 4 BauNVO vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstücks-Nr.: 100/10 (teilweise) sowie das Flurstück Nr.: 204/4 (vollständig). Damit umfasst der Geltungsbereich 1.385 m², davon sind 930 m² als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

10.07.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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