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Stadt/Gemeinde |
Oberpierscheid |
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Bezeichnung des Plans |
Kapellenweg |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Die Ortsgemeinde Oberpierscheid beabsichtigt im Zuge des Verfahrens eine Baustelle als Wohnbaufläche auszuweisen. Das Plangebiet „Kapellenweg“ ist im aktuellen Flächennutzungsplan zum Teil bereits als Mischbaufläche und landwirtschaftlicher Fläche dargestellt. Mit dem Bebauungsplan soll auf dieser Baufläche nun Baurecht für ein Einfamilienwohnhaus geschaffen werden. Die Umgebungsnutzung im Kapellenweg besteht aus Wohngebäuden mit entsprechenden Nebengebäuden sowie landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Als geplante künftige Nutzung des Plangebiets ist für das Grundstück Wohnbebauung bzw. ein Allgemeines Wohngebiet WA i. S. d. § 4 BauNVO vorgesehen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstücks-Nr.: 100/10 (teilweise) sowie das Flurstück Nr.: 204/4 (vollständig). Damit umfasst der Geltungsbereich 1.385 m², davon sind 930 m² als Wohnbaufläche ausgewiesen. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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10.07.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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