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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Lichtenborn

Bezeichnung des Plans

"Veltinshoff"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Ein privater Investor plant im Rahmen des Bebauungsplans „Veltinshoff" in der Ortsgemeinde Lichtenborn die Entwicklung von Wohnbauland für Einzel- und Mehrfamilienhäuser auf einer ehemaligen, stark sanierungsbedürftigen landwirtschaftlichen Hofstelle.

Die Maßnahme zielt darauf ab, ungenutzte Hofflächen einer neuen Nutzung zuzuführen und eine nachhaltige Nachverdichtung des Innenbereichs zu fördern.
Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes soll bedarfsgerechter Wohnraum geschaffen werden, um den aktuellen und zukünftigen Wohnbedürfnissen in der Ortsgemeinde Rechnung zu tragen. Eine bestehende Brachfläche wird umgenutzt in eine Fläche für eine Wohnbaunutzung und entsprechend wieder nutzbar gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 0,53 ha, befindet sich im südlichen Rand der Ortsgemeinde und umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Lichtenborn, Flur 3, Flurstück-Nrn.: 81/5, 37/15 und 91/2. Die Gesamtfläche des Planbereiches beträgt ca. 5.369 qm, entsprechend liegt auch die
zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs.2 BauNVO unter dem Maß von 20.000 qm.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

06.02.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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