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Stadt/Gemeinde |
Buchet |
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Bezeichnung des Plans |
OT Halenfeld (nordöstlicher Siedlungsrand) - Ergänzungssatzung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Der Ortsgemeinderat hat die Aufstellung der Satzung der OG Buchet zur Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung für die im Zusammenhang bebaute Ortslage Halenfeld am nordöstlichen Siedlungsrand beschlossen. Die durch die Satzung einzubeziehende Fläche liegt am nordöstlichen Siedlungsrand der im Zusammenhang bebauten Ortslage Halenfeld der OG Buchet. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Flurstücke 36/2 tlw., 62 tlw., 63 tlw., 64 tlw. sowie 75/1 der Flur 13, Gemarkung Buchet. Der Ortsteil Buchet-Halenfeld liegt auf einer Höhe von ca. 495 – 515 m ü. NN am Alfbach. Ziel der Satzung ist es, im Geltungsbereich die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung von Wohnbauflächen zu schaffen. Details der Planung ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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19.06.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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