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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Buchet

Bezeichnung des Plans

OT Halenfeld (nordöstlicher Siedlungsrand) - Ergänzungssatzung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Der Ortsgemeinderat hat die Aufstellung der Satzung der OG Buchet zur Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung für die im Zusammenhang bebaute Ortslage Halenfeld am nordöstlichen Siedlungsrand beschlossen. Die durch die Satzung einzubeziehende Fläche liegt am nordöstlichen Siedlungsrand der im Zusammenhang bebauten Ortslage Halenfeld der OG Buchet.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Flurstücke 36/2 tlw., 62 tlw., 63 tlw., 64 tlw. sowie 75/1 der Flur 13, Gemarkung Buchet. Der Ortsteil Buchet-Halenfeld liegt auf einer Höhe von ca. 495 – 515 m ü. NN am Alfbach. Ziel der Satzung ist es, im Geltungsbereich die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung von Wohnbauflächen zu schaffen. Details der Planung ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

19.06.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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